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ASIP - Schweizerischer Pensionskassenverband

Anpassung BVG Mindestzinssatz: ASIP stimmt zu, aber....

05.09.2007 – 13:22

Zürich (ots)

Der ASIP unterstützt den Entscheid des Bundesrates,
den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2008
von aktuell 2.5% auf 2.75% anzuheben.
Die moderate Erhöhung trägt der aktuellen Entwicklung der
Finanzmärkte Rechnung. Festzuhalten ist aber, dass das Konzept zur
Bestimmung des Mindestzinssatzes nicht zu befriedigen vermag. Mit
diesem politischen Entscheid wird den Vorsorgeeinrichtungen heute
eine Verpflichtung auferlegt, die gebildeten Altersguthaben 2008 mit
diesem Satz zu verzinsen - unabhängig der weiteren
Finanzmarktentwicklung und der konkreten Situation der
Vorsorgeeinrichtungen.
Erträge zu verteilen, bevor diese erwirtschaftet werden, ist
falsch und widerspricht letztlich den Interessen der Versicherten.
Dringend erforderlich ist eine Regelung, welche für die Versicherten
jeweils Ende Jahr eine Beteiligung an den erzielten Überschüssen
definiert, ohne dass die Politik dazu interveniert. Das Neue BVG des
Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP weist dazu einen
gangbaren Weg. Die Führungsorgane sind verpflichtet, dem gesparten
Altersguthaben den entsprechenden Anteil am erzielten Überschuss, der
sich aus der transparent gestalteten Jahresrechnung ergibt,
gutzuschreiben.
Mit einem solchen Vorgehen werden vermeintliche Garantien
aufgegeben und Freiheiten gewonnen, die letztlich dem Versicherten
mehr bringen als ein marktfremder, politisch gefärbter
Mindestzinssatz.
Der ASIP setzt sich für die Erhaltung und Weiterentwicklung der
beruflichen Vorsorge ein. Er repräsentiert 1047 Mitglieder mit einem
Vorsorgevermögen von gegen CHF 370 Mia.

Kontakt:

Hanspeter Konrad
Direktor des ASIP
Tel.: +41 43 243 74 15

ASIP - Schweizerischer Pensionskassenverband
Kreuzstrasse 26
8008 Zürich
Fax 043/ 243 74 17
info@asip.ch
www.asip.ch

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