Paramètres des cookies

Ce site web utilise des cookies à des fins d'optimisation et d'analyse statistique et pour afficher des annonces personnalisées. Pour plus d'informations, veuillez svp. consulter notre déclaration de confidentialité sur la protection de données personnelles.

HARIBO GmbH & Co. KG

Klage gegen HARIBO abgewiesen! - Urteil des Landgerichts Bonn vom 19.04.2004 im "Lakritz-Fall"

19.04.2004 – 14:16

Bonn (ots)

Wie erwartet hat das Landgericht Bonn heute die Klage
einer Lakritzkonsumentin aus Berlin auf Zahlung von Schadensersatz
und Verdienstausfall abgewiesen.
Die Klägerin hatte behauptet, sie habe einen gesundheitlichen
Zusammenbruch erlitten, nachdem sie über einen Zeitraum von mehr als
3 Monaten täglich eine Packung 400g "Matador-Mix" verzehrt habe.
Lakritz enthält im Süssholzsaft natürlichen Süssholzzucker.
Jedes Lebensmittel kann - in übermässigen Mengen genossen -
negative Folgen haben. Das weiss jeder Verbraucher, so dass das
Landgericht hier zu Recht die Klage abgewiesen hat. Die Klägerin ist
für die angeblichen Folgen ihres abnormalen Verzehrverhaltens allein
verantwortlich. Das Landgericht brauchte daher nicht mehr die Frage
zu untersuchen, ob die behaupteten Verzehrmengen tatsächlich zutrafen
und ob der gesundheitliche Zusammenbruch der Klägerin überhaupt auf
ihren Lakritzkonsum zurückzuführen ist.

Pressekontakt:

HARIBO GmbH & Co. KG
Presse & Öffentlichkeitsarbeit

Marco Alfter
Hans Riegel-Str.1
53129 Bonn
Tel: +49 228 537-111
Fax: +49 228 537-635

Lieux dans ce communiqué