Vernehmlassung zum Gasmarktgesetz: Nur regeln, was geregelt werden muss
24.02.2020 – 09:07
Zürich (ots)
Aus Sicht der Schweizer Netzgesellschaft Swissgas braucht es ein Gesetz, das eine ungeordnete Marktöffnung ohne Spielregeln verhindert. Im Sinn einer schlanken Gesetzgebung ist darum zu prüfen, ob eine zweckmässige Lösung innerhalb des bestehenden Rohrleitungsgesetzes realisiert werden könnte.
Für Swissgas ist beim Entwurf zum neuen Gasversorgungsgesetz (GasVG) darum klar, dass primär das Recht auf den Netzzugang und die Höhe der Netznutzungsentgelte gesetzlich geregelt werden. «Der vorliegende Gesetzesentwurf lässt diese Klarheit jedoch vermissen», sagt Ruedi Rohrbach, CEO von Swissgas. Die Schweizer Aktiengesesellschaft ist im Zuge der Entflechtung seit 2019 nicht mehr in der Beschaffung und im Handel von Gas tätig, sondern fokussiert sich auf die Bereiche Netzeigentum, Netzbetrieb und Transport.
Der Schweizer Gasmarkt funktioniert grundsätzlich gut. Das bestehende System ist effizient und auf die Versorgungssicherheit ausgerichtet. Mit einem Gesetz soll nur das geregelt werden, was tatsächlich geregelt werden muss. «Für eine relativ kleine Branche wird mit dem Gesetzesentwurf jedoch ein umfassendes Regelwerk geschaffen, das einen beträchtlichen administrativen Mehraufwand mit sich bringt», sagt Rohrbach. Was das Transitnetz, die Transitflüsse sowie die Transitnetzbetreiber betrifft, fordert Swissgas, dass diese von der Anwendung des Gesetzes ausgeschlossen werden. Insbesondere beeinträchtigt der Einbezug der Gastransitflüsse durch die Schweiz ins vorgeschlagene Marktmodell die Versorgungsicherheit.
Nach Ansicht von Swissgas soll ein rechtlich selbständiges Unternehmen, das die Rolle als Marktgebietsverantwortlicher übernimmt, von der Gaswirtschaft gebildet werden, um vorhandene Ressourcen, Know-how und Dienstleistungen zu nutzen. «Das ist als Beteiligungsgesellschaft von Swissgas und anderen Unternehmen denkbar», sagt Rohrbach. Ein solcher Marktgebietsverantwortlicher ist viel kostengünstiger, als wenn er von Grund auf neu aufgebaut werden muss. Im Weiteren fordert Swissgas, dass die 2014 von den Transportnetzbetreibern mit dem Preisüberwacher getroffene Regelung betreffend Investitionsreserve durch das Gesetz gewährleitstet wird.
Die Gaswirtschaft leistet mit ihren vielfältigen Lösungen im Bereich erneuerbarer, emissionsfreier Gase einen wichtigen Beitrag für die Zukunft, um die Energieversorgung zu transformieren. Im Weiteren nimmt sie eine Schlüsselrolle ein, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dies gilt vor allem im Winter, wenn die Schweiz immer mehr von Stromimporten abhängig wird und Unsicherheiten bestehen, ob die Nachbarländer künftig noch in der Lage sind, die Schweiz zu beliefern. Ein Gasmarktgesetz darf dies auf keinen Fall gefährden.
Kontakt:
Kontaktperson für Auskünfte:
Ruedi Rohrbach, CEO, Telefon +41 44 288 34 00, rohrbach@swissgas.ch