Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
SPERRFRIST bis nach Information durch den Präsidenten der WAK-NR WAK-NR: Den Versicherungsgesellschaften hörig?
23.08.2004 – 16:57
Bern (ots)
Die nationalrätliche WAK hat heute bei der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) beschlossen, das Monopol der Versicherungsgesellschaften im Kollektivleben-Geschäft (Berufliche Vorsorge) aufrechtzuerhalten. Autonome Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen blieben damit mit wenigen Ausnahmen weiterhin verboten. Die Versicherer sollen sich weiterhin nicht dem Wettbewerb der autonomen Pensionskassen stellen müssen. Zehntausende von KMU und über 1.5 Millionen ArbeitnehmerInnen blieben damit für die Durchführung ihrer beruflichen Vorsorge weiterhin den Versicherern ausgeliefert auf Gedeih und Verderb. Sie müssten schlechtere Konditionen und massive Prämienerhöhungen erdulden, ohne auf Alternativen in Form von autonomen Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen ausweichen zu können.
Damit hat sich die WAK nicht nur dem Entscheid des Nationalrates vom März entgegengestellt. Sie hat auch die bescheidene in der 1. BVG- Revision erreichte und damals unbestrittene Markt-Öffnung wieder rückgängig gemacht.
Bürgerliche Markt-Apologeten, die ansonsten nicht müde werden, den Wettbewerb zu rühmen und gegen Beitragserhöhungen und Lohnprozenterhöhungen bei den Sozialversicherern zu wettern, haben sich hier aktiv für eine massiv höhere Belastung des Faktors Arbeit und höhere Lohnabzüge eingesetzt. Sie haben die gemeinsamen Interessen der Betriebe und der Versicherten in krasser Weise verletzt.
Nach der Verschleuderung von Milliarden von Vorsorgegeldern durch das Miss-Management der grossen Versicherungsgesellschaften, nach dem Bericht Schmid, der in beispielhafter Weise die Ineffizienz, Intransparenz und Unfähigkeit der Versicherungsgesellschaften aufzeigt, kann der Entscheid der WAK-NR nur durch Hörigkeit oder copinage erklärt werden.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft: Colette Nova, Tel. 031 377 01 24 und 079 428 05 90