Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
(SGB) IV-Revision: Kein Grund mehr für Ablehnung des Mehwertsteuerprozentes
28.04.2004 – 14:44
Bern (ots)
Der SGB begrüsst die Absicht des Bundesrates, bei der 5. IV-Revision die Wiedereingliederungs- und Früherkennungsmassnahmen zu verstärken, auch wenn das zunächst Mehrkosten verursacht. Positiv sind auch die vorgesehenen Anreize für höhere Beschäftigung und die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit durch Ärzte der IV-Regionalzentren. Angesichts der schwierigen Lage, in der sich die IV befindet, anerkennt der SGB die Notwendigkeit der Revision. Ein Fragezeichen setzt er allerdings hinter die Absicht des Bundesrates laufende Zusatzrenten ganz zu streichen. Die Sanierung der Invalidenversicherung darf nicht so erfolgen, dass wohlerworbene Rechte weggenommen werden.
Der Bundesrat hat auch erkannt, dass die Gesundung der IV nicht nur durch Einsparungen bei den Leistungen erreicht werden kann. Der SGB befürwortet denn auch die vorgesehene Anhebung Beiträge um 0,1 Lohnprozent.
Der SGB begrüsst es auch, dass der Bundesrat seine mit der 5. IV- Revision verfolgten Pläne vor der Abstimmung vom 16. Mai offen auf den Tisch legt. Der Mehrwertsteueranpassung zu Gunsten von IV und als Reserverad für die AHV kann so beruhigt zugestimmt werden.
Auskunft: Colette Nova, Tel. 031- 377 01 24 oder 079-428 05 90