comparis.ch - Verfügung des Bezirksgerichts im Fall Gasche: Entscheid akzeptiert
10.12.2003 – 17:34
Zürich (ots)
Das Bezirksgericht Zürich hat den Rekurs von comparis.ch gegen die Einstellungsverfügung in Sachen Strafanzeige gegen Urs P. Gasche abgelehnt. Das Gericht anerkennt jedoch, dass gewisse Formulierungen im bestrittenen K-Tipp-Artikel aus dem Jahre 2001 ungenau sind und hat deshalb comparis.ch von der Kostenauflage entlastet. comparis.ch akzeptiert das Urteil und betrachtet den Fall damit als erledigt.
Der Rekurs von comparis.ch gegen die Einstellungsverfügung der Bezirksanwaltschaft Zürich vom Dezember 2002 geht auf einen im März 2001 in der Konsumenten-Zeitschrift "K-Tipp" vom damaligen Herausgeber Urs P. Gasche veröffentlichten Artikel über den Internet-Vergleichsdienst comparis.ch zurück. Die Bezirksanwaltschaft Zürich hat das von comparis.ch gegen Gasche angestrengte Verfahren wegen Zuwiderhandlung gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb UWG im Dezember 2002 eingestellt. In seiner Verfügung vom November 2003 hat nun das Bezirksgericht Zürich den Rekurs von comparis.ch gegen die Einstellungsverfügung abgewiesen. Das Gericht anerkennt jedoch, dass der fragliche K-Tipp Artikel nicht eben sorgfältig aufgebaut und redigiert worden ist und einzelne ungenaue Formulierungen enthält. Deshalb wurde comparis.ch von der Kostenfolge entlastet und erhält für den gewonnenen Kostenrekurs gar eine Prozessentschädigung. comparis.ch akzeptiert den Entscheid und betrachtet den Fall als erledigt.
Unabhängigkeit, Korrektheit und Neutralität garantiert
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