EANS-Adhoc: TeleTrader Software AG
Aktionärsidentifikation
Handelsaussetzung
25.06.2012 – 14:32
-------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 25.06.2012 Der Vorstand der TeleTrader Software AG gibt bekannt, dass aufgrund der in den nächsten 1-2 Wochen stattfindenden Vorlage des Firmenbuchgesuchs mit den Beschlüssen der am 18.6.2012 stattgefundenen Hauptversammlung (siehe auch adhoc Meldung vom 19.6.2012) betreffend Umwandlung der TeleTrader Software AG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zur Sicherstellung der Eintragung der verbleibenden Gesellschafter (vormals Aktionäre) ins Firmenbuch der Handel in den Aktien der TELETRADER SOFTWARE AG an der Wiener Börse ab dem 27.Juni 2012 ausgesetzt wird. Der Vorstand weist ein weiteres Mal explizit darauf hin, dass nach Durchführung des Beschlusses im Firmenbuch eine Notiz der Aktien der TeleTrader Software AG an der Wiener Börse nicht mehr gegeben sein wird. Um die Eintragung der verbleibenden Gesellschafter (vormals Aktionäre) der TeleTrader Software AG ins Firmenbuch vornehmen zu können, werden die der Gesellschaft bereits bekannten und auch die derzeit nicht namentlich bekannten Aktionäre letztmalig aufgefordert, sich mit ihrem Aktienbesitz bei der Gesellschaft schriftlich oder per E-Mail (investor@teletrader.com) zu identifizieren. Um den exakten Aktienbesitz jedes Aktionärs dem beurkundenden Notar bekanntgeben zu können, werden die Aktionäre aufgefordert, ihren Aktienbesitz durch Vorlage eines aktuellen Depotauszugs in der Zeit vom Mittwoch, den 27.Juni 2012 bis spätestens Freitag, den 29.Juni 2012 nachzuweisen. Zusätzlich werden der Name, die Adresse und das Geburtsdatum (oder Firmenbuch-/Registrierungsnummer) für die Eintragung in das Firmenbuch benötigt. Hinweis des Vorstandes: Gemäß § 242 AktG iVm § 67/§179 AktG müssen die aktienrechtlichen Anteilsscheine nach der beschlossenen Umwandlung gegen Aufforderung bei der Gesellschaft eingereicht werden. Die Umwandlung macht die Aktienurkunden (oder Zwischenscheine) inhaltlich unrichtig, sodass die Voraussetzungen des § 67/§ 179 AktG für die Kraftloserklärung der nicht freiwillig eingereichten aktienrechtlichen Anteilscheine gegeben sind. Werden die Aktien trotz entsprechender Aufforderung unter Androhung der Kraftloserklärung nicht fristgerecht eingereicht, erfolgt die Kraftloserklärung. Aufforderung zur Einreichung der aktienrechtlichen Anteilsscheine: Gemäß § 242 AktG iVm § 67/§ 179 AktG werden alle Aktionäre seitens der Gesellschaft aufgefordert, die jeweils den Aktionären zustehenden Aktien der TeleTrader Software AG (ISIN: AT0000713854) oder Zwischenscheine zum Umtausch in Gesellschaftsanteile bei der Gesellschaft, TeleTrader Software AG, Salzgries 15, 1010 Wien (investor@teletrader.com), bei sonstiger Kraftloserklärung, einzureichen (Veröffentlichung im Sinne des § 67/ § 179 AktG iVm § 58(2) AktG). Rückfragehinweis: Mag. Roland Meier Tel.:15331656-0 mailto:roland.meier@teletrader.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: TeleTrader Software AG Salzgries 15 A-1010 Wien Telefon: +43(0)1 533 1656 FAX: +43(0)1 533 1656 20 Email: investor@teletrader.com WWW: www.teletrader.com Branche: Software ISIN: AT0000713854 Indizes: WBI, Standard Market Auction Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch