economiesuisse - «Konstruktiver Marschhalt» der Aktienrechtsreform
17.03.2015 – 13:40
Zürich (ots)
economiesuisse fordert einen konstruktiven Marschhalt bei der Revision des Aktienrechts und lehnt die Vorlage in der vorliegenden Form ab. Der Wirtschaftsstandort steht vor ernsthaften Herausforderungen. Es gilt alles zu unterlassen, was zu zusätzlichen Verunsicherungen und vermeidbaren hohen Kosten bei den Unternehmen führt. Es besteht zudem weder Druck noch ein Bedürfnis, das Aktienrecht zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu revidieren.
Nicht zuletzt seit der Aufhebung der Euro-Franken-Untergrenze hat sich die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen auf den internationalen Märkten verschlechtert. In diesem schwierigen Umfeld gilt es alles zu unterlassen, was zu zusätzlicher Verunsicherung und vermeidbaren hohen Kosten bei den Unternehmen führt. Genau solche negativen Auswirkungen hätte jedoch eine Aktienrechtsrevision in der vorliegenden Form. Der Revisionsvorschlag bringt zahlreiche Punkte vor, die die Unternehmen zusätzlich belasten.
Der Vorschlag einer starren Frauenquote - dies nicht nur auf Stufe Verwaltungsrat, sondern in erster Linie auf Stufe der Geschäftsleitung - geht weit über das hinaus, was in anderen Ländern zur Diskussion steht. Dieser Alleingang ist abzulehnen. Auch soll ausgerechnet die vorgängige Abstimmung an der Generalversammlung über variable Vergütungen nicht mehr zulässig sein. Dieser Abstimmungsmodus wurde von einer grossen Mehrheit der Aktionäre begrüsst. Eine Abkehr von dieser Regelung würde unnötige Verunsicherung schaffen. Im Weiteren bringt der Revisionsvorschlag - beispielsweise im Zusammenhang mit dem Aktionärsforum oder den Dispoaktien - zahlreiche Ideen vor, die nicht ausgegoren sind. Diese sollten von einer Expertengruppe in Ruhe weiterbearbeitet werden können. In diesem Rahmen könnte auch das Aktienrecht grundsätzlich vereinfacht und KMU-freundlicher gestaltet werden.
Kein dringendes Regulierungsbedürfnis
Darüber hinaus besteht keinerlei Zeitdruck, die Revision voranzutreiben. Die Minder-Verordnung (VegüV) setzt den verfassungsmässigen Auftrag um. Zur Umsetzung in ein Gesetz besteht keine Eile. economiesuisse fordert einen konstruktiven Marschhalt. Dieser kann für eine Gesamtschau genutzt werden, bei der die sinnvollen Punkte der Reform umgesetzt und unnötige Änderungen weggelassen werden. Eine solche grundlegende Überarbeitung ist zwingend erforderlich, bevor die Vorlage dem Parlament unterbreitet werden kann. Sollte sich der Bundesrat dennoch für eine Weiterführung der Revision entscheiden, müsste der Rechtssicherheit mehr Beachtung geschenkt werden. Die Minder-Verordnung müsste unverändert in das Gesetz überführt und die Vorlage substanziell entschlackt werden.
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Erich Herzog, Stv. Leiter Wettbewerb und Regulatorisches
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