BfB: Gasgrill ohne Explosionsgefahr überwintern
19.10.2009 – 12:40
Bern (ots)
Explosionsgefahr Gasflaschen - Die BfB rät: Grillgerät und Gasflasche nur getrennt überwintern
Mit dem Einzug des Herbstes sind die Grill-Abende allmählich gezählt. Aus Sicherheitsgründen rät die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB), den Grill und die Gasflasche über den Winter getrennt aufzubewahren.
Bei Gasflaschen, die im Innern eines Gebäudes gelagert werden, besteht akute Explosionsgefahr. Während der Gasgrill vor Kälte und Nässe drinnen, im Keller oder in der Garage, am besten geschützt ist, dürfen Gasflaschen nur im Freien gelagert werden. Sollte aus dem vermeintlich dichten Behälter trotzdem Gas entweichen, könnte schon das Betätigen eines Lichtschalters genügen, dass sich das Gas explosionsartig entzündet.
Auf jeder Gasflasche sind Sicherheitshinweise angebracht, die vor dem Entfernen der Gasflasche zu beachten sind. Auf jeden Fall ist sorgfältig zu prüfen, ob der Flaschenhahn verschlossen und gut zugedreht ist. Defekte Gasgrillgeräte dürfen nur von Fachleuten repariert werden.
Beratungsstelle für Brandverhütung BfB: "Helft Brände verhüten"
Die gesamtschweizerisch tätige Beratungsstelle für Brandverhütung BfB mit Sitz in Bern wird von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) getragen. Mit Kampagnen und Aufklärungsarbeit bei Fachpersonen und in der breiten Öffentlichkeit sensibilisiert die BfB für die Gefahren des Feuers und gibt Ratschläge, wie Brände verhütet werden können.
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