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Renault Suisse SA

24 Monate Gewährleistung für Fahrzeuge

13.11.2001 – 15:35

Urdorf (ots)

Am 1. Januar 2002 treten im EU-Raum neue
Gewährleistungsrichtlinien in Kraft, die unter anderem auch die
Gewährleistung für Automobile beinhalten.
Mit sofortiger Wirkung führt Renault für alle Neufahrzeuge, die
seit dem 1. November 2001 immatrikuliert wurden, auch in der Schweiz
eine zweijährige Gewährleistungsfrist ein.
Damit passt Renault seine Bedingungen bereits zwei Monate vor
In-Kraft-Treten der neuen EU-Richtlinien an das zukünftig geltende
EU-Recht an. Ein weiterer Beweis nicht nur für den ausgezeichneten
Kundendienst der Marke mit dem Rhombus, sondern nicht zuletzt auch
für die Zuverlässigkeit.

Kontakt:

Renault Nissan Suisse SA
André Hefti
Bergermoosstrasse 4
8902 Urdorf
Tel. +41 1 777 02 48
[ 016 ]

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