Paramètres des cookies

Ce site web utilise des cookies à des fins d'optimisation et d'analyse statistique et pour afficher des annonces personnalisées. Pour plus d'informations, veuillez svp. consulter notre déclaration de confidentialité sur la protection de données personnelles.

Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der UNITA

26.06.2002 – 09:49

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Ein- und Durchreisesperre gegen
hohe Amtsträger der UNITA aufgehoben. Gleichzeitig wurden zwei Namen
vom Anhang 3 der Verordnung gestrichen.
Dieser Anhang führt jene hochrangigen Amtsträger der UNITA
namentlich auf, deren Gelder und andere Vermögenswerte in der Schweiz
zu sperren sind und denen keine Gelder oder andere Vermögenswerte
direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt werden dürfen. Personen
und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten, von denen
anzunehmen ist, dass sie unter diese Sperre fallen, müssen diese dem
Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) unverzüglich melden. Die in
diesem Anhang aufgeführten Personen waren bisher auch von einer Ein-
und Durchreisesperre betroffen.
Damit setzt die Schweiz die Resolution 1412 (2002) des
UNO-Sicherheitsrates sowie einen entsprechenden Beschluss des für
Angola zuständigen Sanktionskomitees um. Mit dieser Lockerung des
Sanktionsregimes reagiert der UNO-Sicherheitsrat auf die positiven
Veränderungen der letzten Monate im angolanischen Konflikt. Mit der
Suspendierung der Ein- und Durchreisesperre soll der Friedensprozess
und die nationale Aussöhnung in Angola erleichtert werden.
Der Verordnungstext und der Anhang 3 sind auf der Internetseite
des seco einsehbar (www.seco-admin.ch, -> Aussenwirtschaftspolitik,
-> Exportkontrollen und Sanktionen, -> Sanktionen).

Kontakt:

seco, Exportkontrollpolitik und Sanktionen
Othmar Wyss
Tel. +41/31/324'09'16

Roland Vock
Tel. +41/31/324'07'61

Lieux dans ce communiqué
Plus de actualités: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Plus de actualités: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)