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Bundesamt für Veterinärwesen

Lockerung der Schutzmassnahmen gegen Maul- und Klauenseuche

23.04.2001 – 12:16

Bern (ots)

Aufgrund einer neuen Risikobeurteilung der Situation
um die Maul- und Klauenseuche in Europa lockert das Bundesamt für
Veterinärwesen die Schutzmassnahmen gegenüber Frankreich und Irland.
In Frankreich und Irland sind seit einem Monat keine neuen Fälle
von Maul- und Klauenseuche mehr aufgetreten. Eine neue Risikoanalyse
des BVET erlaubt jetzt die Lockerung der Schutzmassnahmen gegenüber
diesen Ländern.
So darf aus Frankreich und Irland ab sofort wieder Rind- und
Lammfleisch importiert werden. Von dieser Lockerung ausgeschlossen
bleibt allerdings Fleisch aus den Regionen, die direkt von der Maul-
und Klauenseuche betroffen waren. Lebende Klauentiere dürfen nach wie
vor aus dem ganzen Gebiet der EU nicht importiert werden, mit
Ausnahme von Kälbern und Schweinen aus der Genfer Freizone zur
direkten Schlachtung.

Kontakt:

Bundesamt für Veterinärwesen
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation, Tel. +41 31 323 84 96

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