Neue Regelungen für die Sportfischerei im Kanton Luzern
13.12.2012 – 09:23
Luzern (ots)
Die Regelungen für die Sportfischerei im Kanton Luzern wurden angepasst. Ab 2013 können auch Patente für Fliessgewässer wie die Untere Reuss oder Teilstrecken der Kleinen Emme bezogen werden. Die Tarife für die Patente wurden - erstmals seit 2004 - leicht erhöht. Auf den 1. Januar 2013 wurden zudem die Fischereireviere für die nächsten acht Jahre (2013 bis 2020) neu verpachtet.
Freiangelfischerei
Am Vierwaldstättersee und am Sempachersee ist wie bisher das Fischen mit einer Rute, der einfachen Angel und natürlichem Köder von öffentlich zugänglichen Ufern, Brücken und Stegen aus ohne Bewilligung und Gebühren erlaubt. Wer andernorts auf oder an einem See angeln will, braucht ein Patent.
Patentgewässer
An Fliessgewässern war das Angeln bis heute ausschliesslich den Pächtern vorbehalten. Das hat sich mit der Neuverpachtung der Fischereireviere geändert. Ab 2013 darf auch an der Unteren Reuss sowie an den bezeichneten Patentstrecken der Kleinen Emme mit einem Patent geangelt werden. An der Kleinen Emme dürfen nur Fliegenfischer angeln, an der Reuss darf mit sämtlichen gesetzlich erlaubten Fangmethoden gefischt werden. Die Patentpreise, die 2004 letztmals erhöht worden waren, schlagen per 1. Januar 2013 moderat auf.
Pachtgewässer
Von den 123 öffentlich ausgeschriebenen Fischereirevieren konnten 115 wieder verpachtet werden. Bei den restlichen acht Fliessgewässern handelt es sich um kleine Bäche wie den Greuelbach bei Schenkon oder den Nottwiler Dorfbach. Die Pachtzinse der Fischereireviere wurden lediglich der Teuerung angepasst. Bei einzelnen Fischereirevieren wurde eine Wertberichtigung vorgenommen. Ab dem 1. Januar 2013 müssen auch Pächter von Fischereirevieren jährlich eine Berechtigung für die Fischereiausübung lösen.
Tarife, Gebühren, Patentgesuche und weitere Informationen sind abrufbar auf www.lawa.lu.ch.
Kosten für die Fischereipatente ab 2013
Sempachersee (Patent für die Flug-, Spinn-, Grundangel- und Hegenenfischerei)
- Jahrespatent: 110 Franken - Monatspatent: 60 Franken - Wochenpatent: 30 Franken - Tagespatent: 25 Franken - Jahrespatent für die Schleppfischerei: 170 Franken
Vierwaldstättersee (Patent für die Flug-, Spinn-, Grundangel-, Hegenen- und Schleppfischerei)
- Jahrespatent (ohne Horwerbucht): 150 Franken - Jahrespatent Horwerbucht: 70 Franken
Kleine Emme (Patent für die Fliegenfischerei)
- Jahrespatent: 180 Franken - Monatspatent: 60 Franken - Tagespatent: 25 Franken
Untere Reuss (Patent für die Flug-, Spinn-, Grundangel- und Fliegenfischerei)
- Jahrespatent: 250 Franken - Monatspatent: 80 Franken - Tagespatent: 25 Franken
Für die Ausstellung des Jahrespatents, der Inhaberkarte und des Monatspatents wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 Franken erhoben. Anglerinnen und Angler mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Luzern bezahlen einen Zuschlag von 50 Prozent auf die Patenttaxen.
Begriffe
Pachtsystem: Ein Gewässer oder eine Teilstrecke eines Gewässers wird durch den Kanton für acht Jahre an eine Gruppe von Fischern verpachtet. Diese Fischer haben während der Pachtperiode das alleinige Recht, Fische zu fangen und dürfen dieses Recht auch an eine begrenzte Anzahl von Gastfischern ihrer Wahl weitergeben.
Patentsystem: Für ein Gewässer oder eine Teilstrecke eines Gewässers werden durch den Kanton Fischereipatente erteilt. Jedermann, der die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, ist berechtigt ein Patent zu erwerben. Die Patentdauer beträgt maximal ein Jahr.
Kontakt:
Dr. Otto Holzgang
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Abteilungsleiter Natur, Jagd und Fischerei
Tel.: +41/41/925'10'85
E-Mail: otto.holzgang@lu.ch