Sonntagsverkäufe nur noch in der Adventszeit
28.05.2004 – 16:45
Luzern (ots)
Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils vom Oktober 2002 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) als Aufsichtsbehörde die kantonalen Vollzugsbehörden des Arbeitsgesetzes angewiesen, eine neue Bewilligungspraxis für Sonntagsverkäufe einzuführen.
Im Kanton Luzern ist es ab 1. Januar 2005 aufgrund der langjährigen Tradition, der Konsumgewohnheit sowie in Angleichung an die Zentralschweizer Kantone weiterhin gestattet, zwei Sonntagsverkäufe mit Einsatz von Arbeitnehmenden durchzuführen. Neu müssen jedoch beide Sonntage in der Adventszeit liegen. Die Gemeindebehörde muss die Sonntage festlegen und über eine Arbeitszeitbewilligung der kantonalen Bewilligungsbehörde verfügen. Auskunft erteilt die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira), Abteilung Industrie- und Gewerbeaufsicht (Tel. 041'228'61'64).
Kontakt:
Hans Hofstetter
Abteilungsleiter Industrie und Gewerbeaufsicht
Wirtschaft und Arbeit (wira)
Tel. +41/41/228'61'61