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Staatskanzlei Luzern

Verfassungskommission schlägt Ombudsstelle vor

21.10.2003 – 12:14

Luzern/Hochdorf (ots)

In der neue Verfassung für den Kanton
Luzern soll eine Ombudsstelle als "Klagemauer" verankert werden.
Diesen Grundsatzentscheid fällte die Verfassungskommission an ihrer
Sitzung in Hochdorf. Einen wegweisenden Vorschlag macht die
Kommission auch für die Justiz: Alle Richter sollen künftig vom
Parlament gewählt werden.
An ihrer Sitzung vom Montag in Hochdorf brachte die
Verfassungskommission zwei zentrale Themenbereiche der neuen
Verfassung in erster Lesung unter Dach. Behandelt wurden im Abschnitt
Behörden die Kapitel Regierungsrat und Gerichte. Die von der
Verfassungskommission vorgeschlagene Ombudsstelle soll in der
"Behördenarchitektur" der neuen Verfassung die Schnittstelle zwischen
Staat und Bürger sein.
Kompetenz, nicht Pflicht
Der Grundsatz, die Ombudsstelle in der Verfassung zu verankern,
fand in der Verfassungskommission eine klare Mehrheit. Ombudsmann
bzw. Ombudsfrau böten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, mit
dem Staat direkt in Kontakt zu treten. Die Lebensverhältnisse würden
für immer mehr Menschen immer komplizierter und undurchschaubarer,
der Umgang mit kantonalen Behörden werde für sie schwieriger. Eine
Ombudsstelle biete Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre
Probleme, Sorgen und Anliegen ohne Formalitäten vorzubringen.
Allerdings: Eine solche "Klagemauer" in der kantonalen Verwaltung
kostet Geld. Eine knappe Mehrheit in der Kommission will die
Ombudsstelle darum nur im Rahmen eines Kompetenzartikels und nicht
als verpflichtenden Auftrag im Entwurf für die neue Verfassung
festschreiben.
Systemwechsel bei Richterwahlen
Wegweisende Vorentscheide fällte die Verfassungskommission in
Hochdorf im Bereich Gerichte. Die obersten Gerichtsinstanzen sollen
im Kanton Luzern zusammengefasst werden. Das "neue" Obergericht wird
sich - wie bisher das Verwaltungsgericht und das heutige Obergericht
- nach Sachgebieten organisieren. Als erste Instanzen sind wie heute
dezentrale Gerichte (heutige Amtsgerichte) und nach Sachgebieten
definierte kantonale Gerichte vorgesehen (wie Arbeitsgericht,
Kriminalgericht). Neu wird von der Verfassungskommission dabei die
Schaffung eines erstinstanzlichen Jugendgerichts für den ganzen
Kanton vorgeschlagen. Einen grundsätzlichen Systemwechsel schlägt die
Verfassungskommission in erster Lesung fürs Wahlprozedere der Richter
vor. Alle Richterinnen und Richter sollen neu vom Kantonsparlament
gewählt werden. Nach geltendem Recht werden die Amtsrichter durch
Volkswahl im Amt gewählt. Die Amtsdauer für Richterinnen und Richter
soll von jetzt vier auf künftig sechs Jahre verlängert werden. Eine
Verfassungsbestimmung über die Abberufung aus dem Richteramt fand in
der Kommission in erster Lesung keine Mehrheit. Die Gründe für eine
Abberufung überzeugten nicht, denn ein Verfassungsartikel hätte sehr
restriktiv formuliert werden müssen, um das Risiko auszuschalten,
dass er für politische Manöver gegen unliebsame Richterinnen oder
Richter missbraucht werden könnte.
Totalrevision im Fahrplan
Mit der Verabschiedung des Abschnitts Behördenorganisation an der
Sitzung in Hochdorf liegt die Verfassungskommission mit ihrer Arbeit
im Fahrplan. Bis Ende Jahr sollte der Rohentwurf in erster Lesung
beraten sein. Nach der zweiten Lesung geht der Entwurf für eine neue
Verfassung für Luzern im Frühsommer 2004 an den Regierungsrat.
Anschliessend wird ein breites Vernehmlassungsverfahren statt finden,
in dem sich die Luzerner Bevölkerung zu den Vorschlägen äussern kann.

Kontakt:

Franz Wicki
Präsident der Verfassungskommission
Tel +41/41/921'10'16

Gregor Zemp
wissenschaftlicher Mitarbeiter Projekt Totalrevision
Tel +41/41/228'68'94

Hanns Fuchs
Beauftragter Kommunikation
Tel +41/41/336'11'59
Mobile +41/79/745'38'57

www.neueverfassung.lu.ch - Der Link zum Hintergrund NEUE VERFASSUNG
FÜR LUZERN

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