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Staatskanzlei Luzern

Güllen in Notfällen

25.02.2003 – 13:23

Luzern (ots)

An einer kurzfristig einberufenen Konferenz des
Sicherheitsdepartements mit betroffenen Amtsstellen und Vertretern
des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes wurde die
ausserordentliche Situation um die Gülleproblematik eingehend
beraten. Als ausserordentlich ist die gegenwärtige Lage zu
beurteilen, weil seit Mitte Oktober wegen der nassen Witterung keine
Möglichkeiten für eine verlustarme Gülleausbringung bestanden. Auch
bei gesetzeskonformen baulichen Einrichtungen stossen deshalb jetzt
etliche Betriebe an die Grenzen der Lagerkapazitäten. Es ist
rechtlich nicht möglich, das Gülleverbot auf schneebedeckte,
wassergesättigte oder gefrorene Böden generell aufzuheben. Um
allerdings grössere Umweltschäden, z.B. durch Überlaufen der
Güllegrube, zu verhindern, kann in Notfällen ein Rechtfertigungsgrund
für den Gülleaustrag geltend gemacht werden. Dazu ist es notwendig,
die Fachstelle für Ökologie (Tel. 041-925 10 55) zu kontaktieren,
deren Anweisungen zu befolgen um mit besonderer Sorgfalt begrenzte
Mengen auf geeignete Flächen ausbringen zu können.

Kontakt:

Landwirtschaftsamt
des Kantons luzern
Fachstelle für Ökologie

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