Eidg. Departement des Innern (EDI)
Neue AHV-Revision: Zwei Botschaften bis zum Herbst
23.02.2005 – 16:22
(ots)Im Rahmen einer Aussprache über eine neue Revision der AHV hat der Bundesrat das Eidg. Departement des Innern beauftragt, ihm je eine Botschaft für eine Leistungsrevision und für durchführungstechnische Verbesserungen vorzulegen. Der Bundesrat wird die beiden Botschaften nach erneuter Diskussion voraussichtlich im Herbst '05 zu Handen des Parlaments verabschieden. Als wesentliche Punkte der Leistungsrevision hat der Bundesrat nun diskutiert: * einheitliches Rentenalter 65 für Männer und Frauen ab 1.1.2009 * Einführung einer Überbrückungsrente für bestimmte Personenkategorien ab 1.1.2009 * Aufhebung der Witwenrente für kinderlose Witwen * Teuerungsanpassung der AHV/IV-Renten ab einer Teuerungsschwelle statt in fixem zeitlichem Rhythmus. Die "technische" Revision greift unbestrittene Massnahmen zur Verbesserung der Durchführung der AHV aus der 11. AHV-Revision auf, die im Mai '04 in der Volksabstimmung abgelehnt wurde. Eine umfassende Revision, welche die AHV auf eine nachhaltige Finanzierungsgrundlage bis zum Jahre 2020 stellt, soll dem Parlament im Jahr 2008 oder 2009 unterbreitet werden. Diese Etappierung und Paketbildung entspricht den Vorgehensbeschlüssen des Bundesrates vom Juni 2004.
Seit der Ablehnung der 11. AHV-Revision und der Vorlage für die Anhebung der Mehrwertsteuer zu Gunsten von AHV und IV leistete die Eidg. AHV/IV-Kommission ausführliche Grundlagen- und Vorbereitungsarbeiten für eine neue AHV-Revison. Zudem hörte das Eidg. Departement des Innern (EDI) die wichtigsten Parteien, Verbände und Organisationen zur Ausrichtung der Revision an. Der Bundesrat sieht sich auf Grund dieser Hearings bestätigt, dass das in seiner Aussprache vom 30. Juni 2004 ("Panorama der Sozialversicherungen") vorgesehene etappenweise Vorgehen bei der AHV zielführend ist.
Angesichts der Finanzierungsperspektiven für die AHV muss dem Parlament im Jahr 2008 oder 2009 eine umfassende Revision mit dem Ziel einer nachhaltigen Finanzierungsgrundlage der AHV mit Zeithorizont 2020 unterbreitet werden. Die Frage des Rentenalters, eine grundlegende Überprüfung des Mechanismus' zur Teuerungsanpassung der AHV/IV-Renten sowie eine Zusatzfinanzierung werden Schwerpunkte dieser Revision bilden. Dies setzt voraus, dass die Harmonisierung des Rentenalters von Mann und Frau, aber auch verschiedene technische Revisionspunkte zuvor beschlossen werden. Daher will der Bundesrat ein erstes Revisionspaket voraussichtlich im Herbst '05 zu Handen der Räte verabschieden. Auch die Anhörungen haben gezeigt, dass eine rasche Teilreform tendenziell positiv beurteilt wird. Das Revisionspaket umfasst je eine Botschaft für eine Leistungsrevision und für durchführungstechnische Verbesserungen.
Botschaft Leistungsrevision Anlässlich seiner Aussprache hat der Bundesrat mehrere mögliche Revisionspunkte im Bereich der AHV-Leistungen diskutiert, die noch weiter geprüft werden sollen. Zu den ins Auge gefassten Massnahmen gehört die Einführung von Rentenalter 65 für Männer und Frauen ab 1.1.2009. Gleichzeitig steht ein flexibles Rentenalter auf der Grundlage von Überbrückungsrenten zur Diskussion. Diese würden eine möglichst hohe sozialpolitische Wirkung erzielen und nur einem definierten Bezügerkreis zu Gute kommen. Dabei wird insbesondere an ausgesteuerte Arbeitslose ab einem bestimmten Alter gedacht. Die Überbrückungsrenten würden nicht über Lohnbeiträge, sondern über die öffentliche Hand finanziert, wobei die erforderlichen Mittel vollumfänglich mit Einsparungen in der AHV kompensiert würden. Die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre würde jährliche Einsparungen von 555 Millionen Franken ab 2009 ermöglichen, während die Kosten für die Überbrückungsrenten auf rund 400 Mio. Franken veranschlagt werden.
Nach der Ablehnung der Einschränkungen bei der Witwenrente in der 11. AHV-Revision wird nun eine weniger weit gehende Neuregelung geprüft. Die Witwenrente würde demnach für kinderlose Witwen aufgehoben. Diese Massnahme würde Einsparungen von 124 Mio. Franken pro Jahr ermöglichen.
Schliesslich hat der Bundesrat ein neues Modell zur Anpassung der AHV/IV-Renten an die Teuerung diskutiert. In diesem Modell würde der regelmässige zweijährliche Rhythmus zur Rentenanpassung durch eine Teuerungsschwelle ersetzt. Die Renten würden somit erst angepasst, wenn die Preisentwicklung eine bestimmte Schwelle übersteigt. Wird diese z.B. bei vier Prozent festgelegt, so würden daraus Einsparungen von 240 Mio. Franken in der AHV und 55 Mio. Franken in der IV resultieren. Eine grundlegendere Überprüfung der Rentenanpassung soll allerdings Gegenstand der späteren, umfassenden AHV-Revision sein.
Botschaft zur Verbesserung der Durchführung Die 11. AHV-Revision enthielt eine Reihe von Massnahmen zur Verbesserung der Durchführung der AHV, die unbestritten waren und keine nennenswerten Kostenfolgen verursachen. Dazu gehören etwa die Abschaffung des Freibetrages für erwerbstätige Personen im AHV- Rentenalter verbunden mit einer Verbesserung der Renten dieser Versicherten oder die jahresweise Aufwertung der Einkommen bei der Rentenberechnung. Weiter sind auch gewisse Anpassungen an die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichts und an Entwicklungen im internationalen Bereich nötig. Unbestritten war auch die Senkung des Minimalstands des AHV-Ausgleichsfonds von 100 auf 70 Prozent einer Jahresausgabe. Der Bundesrat sieht vor, diese Massnahmen aus der 11. AHV-Revision dem Parlament in einer separaten Vorlage erneut zu unterbreiten.
Übersicht: finanzielle Auswirkungen der diskutierten Anpassungen auf die AHV
Siehe unten
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