Eidg. Departement des Innern (EDI)
Bundesgesetz über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz), Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
26.05.2004 – 10:16
(ots)Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Bundesgesetzes über die sektoriellen Personenidentifikatoren eröffnet. Mit diesem Gesetzesentwurf soll der gesetzlich geregelte Datenaustausch zwischen amtlichen Personenregistern des Bundes und der Kantone vereinfacht werden. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 23. Juli 2004.
Die Vorlage bezweckt die einheitliche Handhabung von Personenidentifikatoren in den Registern des Bundes als Voraussetzung für den automatisierten Austausch von Personendaten zwischen den Verwaltungsstellen des Bundes und der Kantone. Hauptziele sind die Rationalisierung des gesetzlich geregelten Datenaustauschs zwischen den amtlichen Registern und die vereinfachte Nutzung der Registerdaten durch die Bundesstatistik.
Anstelle eines universellen eidgenössischen Personenidentifikators (EPID) wird ein System von sektoriellen Personenidentifikatoren vorgeschlagen. Pro Verwaltungssektor (Bevölkerung, Sozialversicherungen, Steuern, Verteidigung und Zivilschutz, Strafverfolgung sowie Statistik) wird ein separater Identifikator gebildet. Der Sektor Bevölkerung soll das Einwohner-, Zivilstands-, Ausländer-, Asyl- und Ausweiswesen umfassen. Diese Bereiche sind in vielen Kantonen schon heute zusammengefasst. Damit in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eine effiziente elektronische Kommunikation zwischen verschiedenen Sektoren stattfinden kann, wird ein zentraler Identifikations- und Kommunikationsserver aufgebaut.
Zeitgemässe Kommunikation und Vermeidung von Medienbrüchen
Die Datenkommunikation wird durch die Bildung eines Sektors Bevölkerung erheblich vereinfacht und die Datenqualität verbessert. Die Register in diesem Bereich kommunizieren bereits heute intensiv untereinander. Allerdings ist diese Kommunikation mangels einer sicheren und eindeutigen Identifikation der Personen durch zahlreiche Medienbrüche geprägt. Die elektronisch erfassten Daten müssen immer wieder von Hand neu erfasst und kontrolliert werden. Die föderalistisch gewachsenen Strukturen des Registersystems werden nicht tangiert. Die registerführenden Stellen bleiben für die Führung ihrer Register verantwortlich.
Sektorielle Personenidentifikatoren für den Datenschutz
Im Vernehmlassungsverfahren zum Registerharmonisierungsgesetz wurde die Einführung eines eidgenössischen Personenidentifikators als gemeinsamer Nenner für die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Bevölkerungsregister grossmehrheitlich positiv beurteilt. Die Antwortenden unterstrichen aber auch die Bedeutung des Persönlichkeitsschutzes. Mit der jetzt vorgeschlagenen Sektorialisierung wird diesen Bedenken zum Datenschutz Rechnung getragen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Werner Haug, Vizedirektor, Bundesamt für Statistik Tel. 032 713 66 85