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Beschwerde gegen "Neue Zürcher Zeitung" teilweise gutgeheissen

29.05.2026 – 09:00  Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa    [newsroom]

Bern (ots) -

Parteien: X. c. "Neue Zürcher Zeitung"

Themen: Wahrheit / Anhören bei schweren Vorwürfen

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Im Dezember 2024 veröffentlichte die "Neue Zürcher Zeitung" einen Artikel unter dem Titel: "Judenhass, Schwurbler und Esoteriker: Evangelische Gemeinden auf Abwegen". Es geht um einen Weihnachtsmarkt der Michaelisgemeinde in Darmstadt. Der Markt sei zum Hamas-Propaganda-Fest geworden, da dort Symbole der Terrororganisation Hamas angeboten worden seien, schrieb der NZZ-Autor. Die nachträgliche Entschuldigung des Pfarrers sei nicht glaubwürdig. Zudem sei kurz davor ein Autor in der Gemeinde zu Gast gewesen, der das Massaker vom 7. Oktober 2023 rechtfertige.

Gegen den Bericht wurde eine Beschwerde eingereicht, in der moniert wurde, dass die Kritik an der Kirche unzutreffend sei. Zudem erhebe der Autor schwere Vorwürfe, ohne die Betroffenen - den Pfarrer und den kritisierten Autor - zu konfrontieren. Die NZZ widersprach und argumentierte, der Autor habe die Pressestelle der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau kontaktiert und keine Antwort erhalten.

Bei schweren Vorwürfen ist es zwingend, dass sich Journalistinnen und Journalisten nachweislich darum bemühen, die direkt betroffene Person zu kontaktieren, nicht nur beispielsweise ihren Arbeitgeber, hält der Presserat fest. In diesem Fall wäre dies besonders wichtig gewesen, da der Arbeitgeber des Pfarrers, die Evangelische Kirche Hessen und Nassau, gegen den Mann Strafanzeige eingereicht hatte; sie konnte den Pfarrer unmöglich adäquat vertreten. Auch der Buchautor hätte angehört werden müssen. Die NZZ verletzte somit in beiden Fällen die Anhörungspflicht.

Stellungnahme 13/2026

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