Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU-Gesetz, FIUG) und die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes verabschiedet
Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. März 2026 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU-Gesetz, FIUG) sowie die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes verabschiedet.
Die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (SFIU) ist die zentrale Amtsstelle zur Beschaffung und Analyse von Informationen, die zur Erkennung von Geldwäscherei, Vortaten der Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung notwendig sind. Zudem nimmt die SFIU Vollzugsaufgaben nach dem Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), dem Gesetz über die Vermittlung von und den Handel mit nuklearen Gütern, radioaktiven Abfällen, doppelt verwendbaren Gütern und besonderen militärischen Gütern (Kernenergie-Güterkontroll-Gesetz; KEGKG), dem Gesetz über die Vermittlung von und den Handel mit Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz; KMG) sowie den darauf beruhenden Durchführungsverordnungen wahr.
Mit der gegenständlichen Vorlage werden im Wesentlichen die Vorgaben des Kapitels III für die zentralen Meldestellen der Richtlinie (EU) 2024/1640 über die Mechanismen zur Bekämpfung der Geldwäscherei ("AMLD6") umgesetzt. Die AMLD6 ist Teil des sogenannten "EU-AML-Pakets", das am 30. Mai 2024 vom Rat der Europäischen Union zur Stärkung der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verabschiedet wurde. Durch die Umsetzung des "EU-AML-Pakets" werden sowohl die Aufgaben als auch die Pflichten der SFIU erweitert, u.a. ist erstmalig eine verpflichtende Rückmeldung der SFIU an die Verpflichteten vorgesehen. Zudem sieht das FIU-Gesetz neu die Möglichkeit vor, Verpflichtete über potenzielle Risken zu informieren sowie eine zeitlich begrenzte Überwachung von Transaktionen oder Tätigkeiten anzuordnen.
Des Weiteren dient diese Vorlage dazu, die unterschiedlichen Aufgabenbereiche der SFIU neu zu strukturieren und für den Rechtsanwender prägnanter darzustellen. Weiter bedarf es aufgrund der im FIU-Gesetz neu geschaffenen Möglichkeit, gegen rechtsmittelfähige Entscheidungen und Verfügungen der SFIU Beschwerde an die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten zu erheben, einer Anpassung des Beschwerdekommissionsgesetzes.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 4. Juni 2026.
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