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Beschwerde gegen "Republik" teilweise gutgeheissen

13.02.2026 – 09:00  Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa    [newsroom]

Bern (ots) -

Parteien: Verein AMQG/AUFG c. "Republik"

Themen: Anhören bei schweren Vorwürfen

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Das Online-Magazin "Republik" warf in einem Artikel dem Verein AMQG/AUFG vor, eine "von Pseudowissenschaft unterfütterte transphobe Agenda" zu verfolgen und "transfeindliche Beiträge" zu verbreiten. Der Verein reichte Beschwerde ein, weil er zu diesen schweren Vorwürfen nicht angehört wurde (Richtlinie 3.8). Die "Republik" argumentierte, der Ruf des Vereins sei bereits durch dessen eigene Äusserungen beschädigt gewesen.

Der Presserat heisst die Beschwerde teilweise gut. Er hält fest, dass die Vorwürfe, der Verein verfolge eine "transphobe Agenda" und verbreite "transfeindliche Beiträge", schwerwiegend sind. Transfeindlichkeit gelte gesellschaftlich als verwerflich, und der Vorwurf sei geeignet, den Ruf des Vereins schwerwiegend zu schädigen. Zu diesen Punkten hätte der Verein zwingend angehört werden müssen.

Der Presserat wies die Argumentation der "Republik" zurück und stellt als Leitsatz klar: Die berufsethische Pflicht zur Anhörung entfällt nicht, nur weil eine Organisation allenfalls umstritten ist. Selbst wenn schwere Vorwürfe zutreffen sollten, müssen Redaktionen die Betroffenen dazu anhören.

Stellungnahme 1/2026

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