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Lösung fürs Bauen an lärmbelasteten Standorten in Griffnähe

07.12.2023 – 09:23 

Zürich (ots) -

Der Ständerat hat den Handlungsbedarf beim Bauen in lärmbelasteten Gebieten zugunsten der im Raumplanungsgesetz statuierten Siedlungsverdichtung erkannt. Er schlägt eine Lösung vor, welche unter anderem die Komfortlüftungen berücksichtigt. Der HEV begrüsst diesen Entscheid im Grundsatz. Eine Lösung tut dringend Not, um die Bautätigkeit in lärmbelasteten Gebieten und damit die Siedlungsverdichtung nach innen zu ermöglichen.

Die vorliegende Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) geht zurück auf die Motion Flach (16.3529). Diese hatte zum Ziel, die sogenannte Lüftungsfensterpraxis im Gesetz zu verankern. Bei der Lüftungsfensterpraxis sind die Immissionsgrenzwerte nur noch bei einem Fenster jedes lärmempfindlichen Raums einzuhalten und nicht wie heute bei jedem Fenster. Das Bundesgericht lehnt aber diese Praxis ab, weil sie dem geltenden USG widerspreche und verweist auf den Weg der Ausnahmebewilligung. Aufgrund der strengen Praxis des Bundesgerichts wurden in der Folge mehreren Bauprojekten die Ausnahmebewilligungen jedoch nicht erteilt. Bauen an lärmbelasteten Standorten ist damit de facto unmöglich geworden.

Der Ständerat folgt nun dem Mehrheitsantrag seiner vorberatenden Kommission UREK-S. Dieser lautet wie folgt: Können die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden, darf die Baubewilligung dennoch unter einer der folgenden drei Voraussetzung erteilt werden:

  • wenn Komfortlüftungen installiert werden;
  • wenn bei mindestens der Hälfte der lärmempfindlichen Räume die Immissionsgrenzwerte an jeweils einem Fenster eingehalten werden;
  • oder wenn bei einem Fenster mindestens eines lärmempfindlichen Raums die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden, verbunden mit einem ruhigen Aussenraum.

Der HEV Schweiz begrüsst bei diesem Vorschlag insbesondere, dass die Komfortlüftungen miteinbezogen werden. Denn gerade solche werden häufig ohnehin realisiert. Bereits in der Vernehmlassung zur Vorlage hatte der HEV Schweiz dies als Möglichkeit vorgeschlagen. In Koordination mit Experten räumte der HEV seine erste Priorität sodann jedoch einer weniger komplizierten und in der Praxis einfacher umsetzbaren Lösung ein, nämlich derjenigen der bereits erprobten Lüftungsfensterpraxis. Diese wurde bereits vielfach erfolgreich realisiert. Vorgängig zum obgenannten Bundesgerichtsentscheid haben rund die Hälfte der Kantone eine Baubewilligung erteilt, wenn die Lüftungsfensterpraxis erfüllt wurde. Im Alltag der realisierten Bauten hat dies keine Probleme bereitet. Der HEV Schweiz begrüsst dennoch den Entscheid des Ständerats, welcher über die Lüftungsfensterpraxis hinausgeht. Dieser ist ein äusserst wichtiger und notwendiger Schritt in die richtige Richtung, um die Bautätigkeit in lärmbelasteten Gebieten zu fördern und der Siedlungsverdichtung zum Durchbruch zu verhelfen.

Pressekontakt:

HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
E-Mail: info@hev-schweiz.ch