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ChatGPT: Was Unternehmen beachten sollten

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Direkt zum Videobeitrag
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03.02.2023 – 11:31 

Sehr geehrte Medienschaffende

Der neue Chatbot von OpenAI wird bereits von vielen Menschen genutzt. Doch gerade für Unternehmen stellt sich die Frage, welche rechtlichen Aspekte beachtet werden müssen, wenn die eigenen Mitarbeitenden sich bei ihrer Arbeit von ChatGPT unterstützen lassen. Prof. Dr. Isabelle Wildhaber vom Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitswelten (FAA-HSG) der Universität St.Gallen beleuchtet in einem Videobeitrag diese rechtlichen Fragen.

Eine Technologie wie ChatGPT in Unternehmen ganz zu verbieten, sei nicht ratsam. Stattdessen, so erklärt die Rechtsprofessorin, seien Anweisungen zur Nutzung sinnvoll, wie: Bewusstsein schaffen für Unvollständigkeit und Fehleranfälligkeit der Outputs, keine Geschäftsgeheimnisse eingeben, Vorsicht mit Personendaten und Urheberrechte beachten.

Für Hintergrundgespräche und Interviews steht Isabelle Wildhaber gerne zur Verfügung.

Sämtliche Beiträge zu ChatGPT finden Sie gesammelt im Themenschwerpunkt auf unserer Webseite.

Kontakt:

Prof. Dr. Isabelle Wildhaber, Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitswelten (FAA-HSG)

+41 71 224 28 01, isabelle.wildhaber@unisg.ch

Mit besten Grüssen
Ihre HSG-Kommunikation

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