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Covid-19-Gesetz ohne Zwangseingriffe ins Mietrecht

18.03.2021 – 10:50 

Zürich (ots) -

Der Bundesrat hatte von Beginn weg mietrechtliche Zwangsbestimmungen im Covid-19-Gesetz abgelehnt. Auch der Ständerat stellte sich konsequent gegen die vom Nationalrat eingefügte Zwangsstundung und das Kündigungsverbot. Das Parlament hat nun den Vorschlag der Einigungskonferenz unterstützt und das Covid-19-Gesetz ohne Mietrechtseingriffe verabschiedet. Der HEV Schweiz ist erleichtert über diesen Entscheid. Die Zwangsbeschneidung der Vermieterrechte hätte Probleme verschoben, statt sie zu lösen. Die Auslegung der unklaren Regelungen hätte zudem zu einer Prozessflut geführt.

Die von Mietervertretern geforderten mehrmonatigen Zwangsstundungen und das Kündigungsverbot hätten lediglich Symptombekämpfung bedeutet. Probleme wären verzögert auf die Schultern der Vermieter verlagert worden.

  • Liquiditätsfallen und immense finanzielle Ausfälle für Vermieter und Verpächter abgewendet: Das Kündigungsverbot in Verbindung mit der Zwangsstundung hätten dazu geführt, dass Vermieter Mietverträge wegen ausbleibender Mietzinszahlungen während vielen Monaten bis Jahre nicht hätten beenden können. Trotz mehrmonatigen oder gar jahrelangen Zinsausfällen hätten die Vermieter ihrerseits die Räumlichkeiten weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stellen und sämtlichen Kosten für das Mietobjekt fristgerecht und vollumfänglich zahlen müssen. Anders als die Mieter hätten sie keinen Zahlungsaufschub von Banken, Versicherungen, Werken, Hauswarten etc. erhalten.
  • Rechtsunsicherheit und Prozessflut verhindert: Die diskutierten Bestimmungen waren ein juristisches Minenfeld. Ihre Auslegung hätte zu enormer Rechtsunsicherheit geführt. Darauf hat auch Bundesrat Maurer wiederholt hingewiesen. Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten hätten sich über Jahre hinweggezogen.
  • Massive Unterstützungs- und Härtefallmassnahmen zugunsten betroffener Unternehmen: Bund und Kantone hatten bereits weit über 100 Mrd. Franken an Unterstützungs- und Härtefallmassnahmen, Kurzarbeits-Entschädigungen und Corona-Erwerbsersatz gesprochen, damit die Betroffenen ihren Zahlungsverpflichtungen für die Fixkosten nachkommen können. Mit dem Covid-19-Gesetz hat das Parlament nochmals enorme Summen an Geldern für betroffene Unternehmen beschlossen. Diese Gelder kommen jenen Betroffenen zugute, die es nötig haben, und zwar Geschäftsraummietern ebenso wie den gleichermassen betroffenen Unternehmern in der eigenen Liegenschaft.

Angesichts der äusserst einschneidenden und kostspieligen Folgen der diskutieren Eingriffe in die Rechte der Vermieter und Verpächter ist der HEV Schweiz erleichtert, dass die Anträge aus dem Nationalrat vom Parlament definitiv verworfen wurden.

Pressekontakt:

HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
E-Mail: info@hev-schweiz.ch