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Covid-19-Gesetz: Nationalrat unterstützt Zwangsstundung und streicht Kündigungsverbot

17.03.2021 – 10:13 

Zürich (ots) -

Wie der Ständerat und Bundesrat lehnt nun nach der dritten Beratung des Covid-19-Gesetzes auch der Nationalrat ein Kündigungsverbot für Vermieter und Verpächter von Geschäftslokalen ab. Er hält aber an der Zwangsstundung bei Nichtzahlung der Miete oder Pacht fest. Der HEV Schweiz hofft, dass diese für Vermieter und Verpächter kostspielige mehrmonatige Zwangsstundung in der Einigungskonferenz gestrichen wird.

Die von Mietervertretern geforderten und vom Nationalrat unterstützen mehrmonatigen Zwangsstundungen lösen keine Probleme, sondern verzögern und verlagern bestehende Probleme lediglich:

  • Zwangsstundung trotz enormen finanziellen Hilfen für Mieter/Pächter: Die Mehrheit der Mieter/Pächter hat Teilerlasse der Mieten-/Pachtzinsen erhalten. Zudem haben Bund und Kantone bereits weit über 100 Mrd. Franken an Unterstützungs- und Härtefallmassnahmen, Kurzarbeits-Entschädigungen und Corona-Erwerbsersatz gesprochen, damit die Betroffenen ihren Zahlungsverpflichtungen für die Fixkosten nachkommen können.
  • Rechtsunsicherheit und Prozessflut: Die Auslegung der Bestimmungen führt zu Problemen und langen, teuren Rechtsverfahren. Zudem tritt die Zwangsstundung unverzüglich am Tag nach der Verabschiedung des Gesetzes im Parlament in Kraft und hat ab dann Auswirkungen auf laufende Verfahren.
  • Ergebnis: Liquiditätsfallen und immense finanzielle Ausfälle für Vermieter und Verpächter! Die Vermieter müssen trotz mehrmonatigen oder gar jahrelangen Zinsausfällen ihrerseits die Räumlichkeiten weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stellen und zudem sämtlichen Zahlungsverpflichtungen für das Mietobjekt fristgerecht und vollumfänglich nachkommen. Sie erhalten keinen Zahlungsaufschub von Banken, Versicherungen, Werken, Hauswarten etc.

Der HEV Schweiz setzt darauf, dass die Einigungskonferenz den Entscheid des Ständerats unterstützt und von einer mehrmonatigen Zwangsstundung bei ausbleibenden Miet- und Pachtzinszahlungen im Covid-19-Gesetz absieht.

Pressekontakt:

HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
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