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Reisebusbranche: Dringender Hilferuf an den Bundesrat - ohne Zusatzunterstützung drohen Firmenschliessungen

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07.09.2020 – 09:30 

An die Medien (Sperrfrist: 7. September 2020, 15.00 Uhr)

DieAuswirkungenderCOVID-19-Kriseauf dieSchweizer Reisebusbranche sind dramatisch. Zahlreiche Carunternehmen befinden sich unverschuldet und unbeeinflussbar in einer existenzbedrohenden Notlage. Es drohen Konkurse und der Verlust von Arbeitsplätzen. Die Branche richtet deshalb einen dringenden Hilferuf an den Bundesrat. Gefordert wird zusätzliche Hilfe auf Grundlage von bestehenden Instrumenten.

Die Schweizer Reisebusbranche kämpft um ihre Existenz. Je länger die Corona-Krise dauert, desto verheerender sind die Folgen. Seit Februar gibt es kaum noch Aufträge, fast alle Fahrzeuge sind stillgelegt, der Umsatzrückgang im Vergleich zur Vorjahresperiode beträgt bis zu 90 (!) Prozent. Viele Carunternehmen, darunter vorab familiengeführte KMU-Betriebe mit jahrzehntelanger Tradition, befinden sich völlig unverschuldet und unbeeinflussbar in massiven finanziellen Nöten. Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG, der mit der Fachgruppe Car Tourisme Suisse auch die private Reisebusbranche vertritt, beurteilt die Situation als dramatisch: "Unsere Mitglieder fürchten um ihre Existenz", sagt Zentralpräsident Adrian Amstutz.

Besserung ist nicht in Sicht. Trotz Ende des "Lockdown" und Aufhebung der meisten behördlichen Beschränkungen sind die Buchungszahlen weiterhin sehr tief. Der Hauptgrund ist, dass Sport- und Kulturanlässe nicht oder nur mit sehr wenig Publikum stattfinden, die allermeisten Schul- und Vereinsreisen abgesagt wurden, und Tages- und Mehrtagesfahrten im Inland und ins Ausland wegen der Reisewarnungen und Quarantäne-Bestimmungen bzw. aus Angst vor Ansteckung gemieden werden. Die Carunternehmen waren vom Ausbruch der Coronakrise - mitten in der wichtigen Frühlingssaison - als erste Branche betroffen, sie werden ähnlich wie die Reisebüros frühestens Mitte 2021 als letzte zur Normalität zurückkehren können.

Weiterführung von bewährten Hilfsinstrumenten

Grundsätzlich ist das Strassentransportgewerbe für gelebte Selbstverantwortung und Selbsthilfe bekannt. In der jetzigen Sondersituation braucht es jedoch zusätzliche Unterstützung. Die ASTAG und die Reisebusbranche wenden sich daher mit einem dringenden Hilferuf an den Bundesrat. In einem Brief bitten zahlreiche Carunternehmen um Anpassungen bei den COVID-19-Krediten, um Fortführung der Kurzarbeits- und Erwerbsersatzentschädigungen sowie um steuerliche Entlastungen. Die Mehrzahl der Massnahmen, die gefordert werden, basieren somit auf bestehenden Hilfsinstrumenten des Bundes. Oberstes Ziel ist es, Liquiditätsengpässe und (bilanztechnische) Überschuldungen abzuwenden.

Im Mittelpunkt der Hilferuf-Aktion steht deshalb die Forderung nach Anrechnung aller COVID-Kredite als Eigenkapital. Gemäss OR Art. 725 wären sonst viele Firmen gezwungen, ihre Bilanzen zu deponieren.

Kein Thema sind vorerst Beiträge à fonds perdu. Zudem sollen nur Carunternehmen, die nachweislich durch behördlich verfügte Corona-Einschränkungen in Schwierigkeiten geraten sind, profitieren können. Der Grund ist, dass die ASTAG keine "Strukturerhaltung" betreiben will. "Unsere Aktion soll der Rettung von grundsätzlich gesunden Unternehmen dienen", betont Adrian Amstutz.

Die Forderungen im Detail

Das wichtigste Anliegen betrifft die Modalitäten der COVID-19-Kredite. Das Thema wurde von der Verkehrskommission des Nationalrats bereits aufgegriffen (Mo. 20.3934):

  • Anrechnung aller COVID-19-Kredite, d.h. auch von COVID-19-Krediten "plus" ab CHF 500'000, als Eigenkapital zwecks Verhinderung einer bilanztechnischen Überschuldung gemäss OR Art. 725
  • Verlängerung der Rückzahlungsfrist für COVID-Kredite auf 10 Jahre
  • Erhöhung des max. erhältlichen Kreditvolumens von bisher 10 Prozent auf 25 Prozent des Umsatzes
  • Möglichkeit für Kreditgesuche für Härtefälle bis Ende 2021

Weitere Anliegen:

  • Fortführung der Erwerbsersatzentschädigung für arbeitgeberähnliche Angestellte im Veranstaltungsbereich
  • Weiterführung der Kurzarbeitsentschädigung für Arbeitnehmende mit befristeten Arbeitsverhältnissen oder in Temporäranstellung und Selbstständige / Einzelunternehmer mit ALV-Beitragspflicht
  • Erlass der Pauschalen Schwerverkehrsabgabe PSVA um 2 Jahre
  • Deckungspflicht für Versicherer für pandemiebedingte Einnahmenausfälle
  • frühzeitige Ankündigung (mindestens 2 Wochen!) von Quarantäne-Massnahmen
  • Vereinheitlichung der kantonalen Corona-Vorschriften (Maskenpflicht etc.)

Weitere Informationen:

Adrian Amstutz

079 448 71 14

Reto Jaussi

031 370 85 85

Bern, 7. September 2020

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband

Wölflistrasse 5

3006 Bern

astag@astag.ch