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Steuerverfahren: Remo Stoffels Priora verliert vor Bundesgericht

03.06.2020 – 16:35 

Zürich (ots) -

Die Immobiliengruppe Priora des Bündner Unternehmers Remo Stoffel verliert einen langjährigen Rechtsstreit mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV. Das Bundesgericht folgt in einem Urteil, das Anfang Mai ergangen ist, mehrheitlich der Argumentation der ESTV, wie die "Handelszeitung" in ihrer neusten Ausgabe schreibt. Nämlich, dass Stoffels Immobilienfirma Priora für die Steuerperioden 2005 bis 2008 rund 60,4 Millionen Franken an Verrechnungssteuern zu begleichen habe, wovon deren 2,8 Millionen Franken für 2005 bereits verjährt sind. Priora sagt dazu auf Anfrage: "Der Verwaltungsrat nimmt das Bundesgerichtsurteil, dass es sich bei einem Darlehen eines ehemaligen Aktionärs im Jahre 2005 um eine geldwerte Leistung handelt, zur Kenntnis."

Die Steuerforderung basiert auf einem Aktionärsdarlehen über 188 Millionen Franken, das im Frühjahr 2005 einer Priora-Vorgängerfirma gewährt wurde. Stoffels Firma erstattete das Darlehen bereits am Tag der Gewährung weitestgehend zurück, bilanzierte es aber in der Jahresrechnung. Die Verfahrensfrage war nun, ob dem Darlehen eine geldwerte Leistung zugrunde liege oder nicht. Stoffels Steueranwalt Urs Behnisch argumentierte dagegen, die ESTV dafür. Die Bundesrichter in Lausanne folgen nun mehrheitlich den Behörden: Wenn das damalige Darlehen eine geldwerte Leistung darstelle, so sei nicht ersichtlich, wie die darauf getätigten Zinszahlungen 2006 bis 2008 nicht als geschäftsmässig unbegründete Aufwendungen und somit ebenfalls als geldwerte Leistungen zu qualifizieren wären.

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