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ASIP ruft in Erinnerung, dass die Reform der zweiten Säule dringlich und ohne neue Umverteilung möglich ist!

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29.05.2020 – 11:50  ASIP - Schweiz. Pensionskassenverband    [newsroom]

Zürich (ots) -

Die Corona-Pandemie fordert(e) alle Akteure stark. Für die kommenden Reformdiskussionen in der beruflichen Vorsorge wird der (finanzielle) Spielraum geringer. Es geht jetzt darum, die Grundlagen für die längerfristige finanzielle Stabilität der Pensionskassen zu beschliessen. Basierend auf seiner Stellungnahme zur BVG-Reform vom 20. März 2020 ruft der Pensionskassen-Fachverband ASIP sein schon im Mai 2019 präsentiertes Reform-Modell in Erinnerung, das sich an der Praxis orientiert und ohne neue Umverteilung auskommt. Wegen der Dringlichkeit der Reform erwartet er eine rasche Botschaft zuhanden des Parlamentes.

Es zeigt sich weiterhin und verschärft, dass unsere Warnungen, in Bezug auf die abgegebenen Leistungsversprechen trotz vergangenen guten Anlageresultaten Vorsicht walten zu lassen, nicht aus der Luft gegriffen sind. Zudem wird die Forderung des ASIP nach einer bezahlbaren Reform ohne unnötige Leistungsverbesserungen in der politischen Diskussion aufgrund der Rezession an Bedeutung gewinnen. Mehr denn je erfüllt der bereits im Mai 2019 vorgestellte ASIP-Vorschlag daher die Anforderungen an eine wirksame BVG-Reform (vgl. Stellungnahme). Im Fokus steht für den ASIP die rasche Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes von 6.8% auf 5.8%. Die Notwendigkeit für die BVG- und BVG-nahen Pensionskassen, die gesetzlich festgelegten technischen Parameter, insbesondere den Mindestumwandlungssatz, rasch den ökonomisch und demographisch veränderten Realitäten anzupassen, ist durch die Coronakrise noch dringlicher geworden.

Um das Leistungsniveau zu erhalten, braucht es insbesondere für die Übergangsgeneration Ausgleichsmassnahmen. Bereits mehrfach haben wir darauf hingewiesen, dass die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Regelung ("Sozialpartner-Kompromiss") nicht zielführend ist. Aufgrund der sich abzeichnenden durch die Corona-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Entwicklungen ist die Lösung, die eine lebenslange Erhöhung der BVG-Renten um CHF 200 pro Monat für alle Personen ab Alter 60 vorsieht (bzw. CHF 150 für die 55-jährigen und CHF 100 für die 50-jährigen Versicherten), nicht vertretbar, umso mehr als eine praxisorientierte, alternative Variante auf dem Tisch liegt. Der ASIP ruft für die Übergangsgeneration seine kassenspezifische, dezentrale Lösung in Erinnerung, die fairer, kostengünstiger und einfacher umzusetzen ist. Jede vom Obligatorium betroffene Pensionskasse muss heute Jahr für Jahr hohe Rückstellungen wegen den zu hohen BVG-Umwandlungssätzen bilden. Diese vorhandenen Mittel können sofort eingesetzt werden, ohne dass ein gewaltiger Anstieg der Lohnkosten ausgelöst werden muss.

Schliesslich wird die Situation der Versicherten mit tiefen Löhnen und der Teilzeitangestellten durch den ASIP-Vorschlag insgesamt verbessert, und das Rentenniveau bleibt erhalten, ohne dass eine komplizierte, teure und unnötige Umverteilung eingeführt werden muss. Statt die Umverteilung von Jung zu Alt deutlich zu reduzieren, würde diese andernfalls mit der Giesskanne nochmals deutlich verstärkt. Reformen in der beruflichen Vorsorge sind dringend notwendig. Insgesamt erfüllt der ASIP-Vorschlag die Vorgaben für eine wirksame BVG-Reform. Das sollte Grund genug sein, den praxistauglichen ASIP-Vorschlag in die politischen Beratungen einfliessen zu lassen. Es geht uns keineswegs darum, Generationen gegeneinander auszuspielen, sondern Lösungen im Interesse der Aktiven und der Rentenbeziehenden zu beschliessen. Wir sind überzeugt, dass sich junge und ältere Menschen in diesem Sinn gemeinsam für ein Vorsorgesystem einsetzen, das allen Generationen gerecht wird.

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für über 900 Pensionskassen. Er vertritt über die Mitglieder rund zwei Drittel der Versicherten in der beruflichen Vorsorge sowie ein Vorsorgevermögen von gegen CHF 650 Mia. Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und setzt sich für das Drei-Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein.

Pressekontakt:

Jean Rémy Roulet, Präsident (Genf), Telefon + 41 22 949 19 19
Hanspeter Konrad, Direktor (Zürich), Telefon +41 43 243 74 15
info@asip.ch
ASIP, Kreuzstrasse 26, CH-8008 Zürich