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Swisspower begrüsst verbindliche Ausbauziele für erneuerbare Energien, fordert aber Marktprämien für Grossanlagen

03.04.2020 – 17:26 

Bern (ots) -

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zum Energiegesetz (EnG) eröffnet und Eckwerte für die Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) beschlossen. Swisspower begrüsst den Entscheid des Bundesrats, verbindliche Ausbauziele für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu definieren und die Investitionsanreize auszubauen. Um Investitionen in Grossanlagen wirksam zu fördern, muss die Finanzierung jedoch technologieneutral über Marktprämien statt über einmalige Beiträge erfolgen.

Das Haupthindernis für Investitionen in grosse Anlagen zur erneuerbaren Stromproduktion ist im Gegensatz zu kleinen Anlagen nicht das fehlende Kapital, sondern das Risiko der künftigen Erträge. Der Bundesrat will hingegen nicht nur kleine Anlagen, sondern auch Grossanlagen künftig über einmalige Investitionsbeiträge fördern. Für grosse Fotovoltaikanlagen sollen gemäss dem Bundesrat Ausschreibungen erfolgen, in denen die installierte Leistung das Hauptzuschlagskriterium sein soll. Die Stadtwerke-Allianz Swisspower wird sich im Rahmen der Vernehmlassung zur EnG-Revision dafür einsetzen, dass Grossanlagen technologieneutral über gleitende Marktprämien gefördert werden, welche die Markterlöse für die produzierte Energiemenge über einen bestimmten Zeitraum ergänzen. Die wettbewerblichen Ausschreibungen sollen zudem Anreize für die Stromerzeugung im Winterhalbjahr schaffen. Diese Forderungen sind auch Kern eines Positionspapiers, das Swisspower am 2. April gemeinsam mit anderen wichtigen Akteuren der Energiebranche veröffentlicht hat.

Swisspower begrüsst vollständig erneuerbare inländische Grundversorgung

Die Frage der Strommarktöffnung, an welcher der Bundesrat festhalten will, wird für Swisspower im Lichte der definitiven Ausgestaltung des revidierten Energiegesetzes zu beurteilen sein. Dieses muss Investitions- und Planungssicherheit für die inländische erneuerbare Energieproduktion gewährleisten.

Swisspower begrüsst, dass der Bundesrat für die StromVG-Revision folgende Forderungen der Stadtwerke aufgegriffen hat:

   - In der Grundversorgung soll zu hundert Prozent einheimischer, 
     erneuerbarer Strom geliefert werden.
   - Die Netznutzungstarife für Endverbraucher sollen 
     verursachergerecht ausgestaltet sein und sich stärker an der 
     Leistung des Anschlusses statt an der bezogenen Energiemenge 
     bemessen.
   - Innovationen können im Rahmen von Pilotprojekten und Praxistests
     dank einer regulatorischen "Sandbox" erprobt werden.

Kritisch beurteilt Swisspower hingegen folgende Punkte:

   - Swisspower hält an der Forderung fest, alle Speichertechnologien
     vom Netznutzungsentgelt zu befreien. Der Bundesrat will die 
     Befreiung weiterhin den Pumpspeicherkraftwerken vorbehalten. 
     Dies ist eine unsachgemässe Diskriminierung anderer 
     Speichertechnologien.
   - Bei der vorgesehenen Liberalisierung des Messwesens steht der 
     Aufwand aus Sicht von Swisspower in keinem Verhältnis zum 
     Nutzen.
   - Rückliefertarife für eingespeisten Strom aus erneuerbaren 
     Energien: Der vorgesehene Bestandesschutz für bestehende 
     Fotovoltaikanlagen benachteiligt Verteilnetzbetreiber, die 
     bereits viele solche Anlagen in ihrem Netz haben. Sinnvoll wäre 
     eine zentrale Abnahme- und Vergütungsstelle, die einen Ausgleich
     zwischen den Verteilnetzbetreibern schafft.

Kontakt:

Jan Flückiger
Leiter Kommunikation & Public Affairs
Swisspower AG
Telefon +41 79 440 71 25
jan.flueckiger@swisspower.ch