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Credit Suisse: Finma-Bericht in Strafverfahren zugelassen

15.01.2020 – 16:15 

Zürich (ots) -

Das Genfer Zwangsmassahmengericht hat entschieden, dass ein Bericht der Finanzmarktaufsicht Finma zu Geldwäschereimängeln bei der Credit Suisse in eine laufende Strafuntersuchung gegen die Bank einfliessen darf. Der verfahrensführende Genfer Staatsanwalt Yves Bertossa hatte die Entsiegelung des Finma-Berichts verlangt. «Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass sie Zugang zu dem von Ihnen genannten Dokument erhalten hat», sagt ein Sprecher der Genfer Staatsanwaltschaft auf Recherchen der «Handelszeitung». Die Credit Suisse kann gegen den Genfer Gerichtsentscheid noch bis Ende Januar vor Bundesgericht rekurrieren: Man prüfe derzeit einen möglichen Weiterzug, sagt ein CS-Sprecher.

Beim Finma-Bericht mit dem Codenamen «Dino» handelt es sich um jenes Enforcementverfahren zur Geschäftsbeziehung der Bank mit dem georgischen Milliardär und Ex-Regierungschef Bidzina Ivanishvili. Dieser war langjähriger Grosskunde der Credit Suisse und sieht sich durch einen ehemaligen CS-Berater im grossen Stil betrogen. Gegen die Bank läuft deshalb in Genf eine Strafuntersuchung wegen Organisationsmängeln. Dabei könnte der Bank eine Busse von maximal bis zu 5 Millionen Franken drohen. Die nötigen Beweise für solch strafbaren Organisationsmängel dürfte möglicherweise der Enforcementbericht der Finma liefern.

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