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ASIP: Entscheid zum BVG-Mindestzinssatz 1%

06.11.2019 – 12:39 

Zürich (ots) -

Der Bundesrat hat beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz bei 1% zu belassen. Der ASIP forderte im Vorfeld eine Senkung des BVG-Mindestzinssatzes. Er setzt sich seit Jahren für die Verwendung einer Formel als Richtschnur ein. Die aktuellen Formeln ergeben Werte weit unter 1% als Mindestzins. In Erinnerung zu rufen ist, dass das Zinsniveau im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken ist. Eine Senkung ist auch real betrachtet durchaus vertretbar. Trotz Senkung wird das Leistungsziel im BVG weiterhin übertroffen.

Zu beachten ist ferner, dass es sich hier um den BVG-Mindestzins handelt. Die verantwortlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in den Pensionskassen sind frei, eine höhere Verzinsung zu beschliessen.

In Erinnerung zu rufen ist aber auch, dass den Versicherten nicht die gesamte Verzinsung gutgeschrieben werden kann. Infolge zu hoher Umwandlungssätze entstehen weiterhin Pensionierungsverluste, die durch die erzielten Erträge zu finanzieren sind.

Ein zu hoher Mindestzins und ein zu hoher Umwandlungssatz sind systemwidrig und passen nicht zusammen. Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP fordert daher eine rasche BVG-Revision, in der insbesondere der BVG-Umwandlungssatz endlich auf eine technisch korrekte Grösse gesenkt wird.

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für rund 900 Pensionskassen. Er vertritt über die Mitglieder rund zwei Drittel der Versicherten in der beruflichen Vorsorge sowie ein Vorsorgevermögen von über CHF 550 Mia. Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und setzt sich für das Drei-Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein.

Kontakt:

Jean Rémy Roulet, Präsident (Genf), Telefon + 41 22 949 19 19
Hanspeter Konrad, Direktor (Zürich), Telefon +41 43 243 74 15
info@asip.ch, ASIP, Kreuzstrasse 26, CH-8008 Zürich