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Media Service: Presserat zu Gerichtsbericht: «Basler Zeitung» hat Tierarzt nicht diskriminiert (Stellungnahme 17/2019)

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26.06.2019 – 11:15 

Bern (ots) -

Parteien: X. c. «Basler Zeitung»

Themen: Wahrheit / Unterschlagen wichtiger Informationen / Unlautere Methoden bei der Informationsbeschaffung / Ungerechtfertigte Anschuldigungen / Diskriminierung

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Der Presserat hat die Beschwerde eines Veterinärs gegen die «Basler Zeitung» (BaZ) abgewiesen. Hintergrund war ein Prozess vor dem Strafgericht Muttenz BL. Dort begegneten sich ein Mitarbeiter des Veterinäramts und ein Biobauer. Nicht zum ersten Mal. Die Basler Zeitung berichtete - und stellte sich voll auf die Seite des Landwirts. Der hatte zwei tote Kälber auf der Weide liegenlassen, weil er meinte, Raubtiere, Vögel, Würmer und andere Aasfresser würden sich darum kümmern. Darin hatte der Veterinär eine Verletzung der Hygienevorschriften gesehen und den Bauern mit einer Busse belegt.

Das Gericht gab ihm - wie schon beim ersten Prozess in dieser Sache - Recht. Doch der BaZ-Reporter schrieb, der Veterinär sei erstens eingebürgerter Deutscher und zweitens übereifrig. Der wiederum fand diese Darstellung tendenziös. Unter anderem, weil sie ihn wegen seiner Herkunft diskriminiere. Und: Die Zeitung habe seinen ersten Sieg vor Gericht verschwiegen, mithin die Wahrheitspflicht verletzt. Der Tierarzt beschwerte sich darüber beim Schweizer Presserat.

War die BaZ zu weit gegangen? Der Presserat befand jetzt, der Hinweis auf die frühere Nationalität des Veterinärs sei zwar überflüssig gewesen, jemanden einen Deutschen zu nennen, aber noch keine Diskriminierung. Andererseits hätte der Gerichtsreporter berichten müssen, dass dem Tierarzt bereits im vorangegangenen Prozess bestätigt worden war, rechtmässig zu handeln.

Eklatante Verstösse gegen die journalistischen Pflichten indes sah der Presserat in keinem der zahlreichen vom Beschwerdeführer vorgebrachten Punkte. Wegen des nicht erwähnten ersten Prozesses sprach das Selbstkontrollorgan der Schweizer Medien lediglich eine Mahnung an die Adresse der «Basler Zeitung» aus.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
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