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SRF-Abstimmungsberichterstattung: Fair, aber nicht immer exakt (FOTO)

 
 Quelle: Publikumsrat SRG Deutschschweiz
Bildunterschrift:
Roger Blum, Ombudsmann SRG Deutschschweiz / Weiterer Text über ots und www.presseportal.ch/de/nr/100054664 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Publikumsrat SRG Deutschschweiz/Oscar Alessio"

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16.05.2019 – 16:16  Publikumsrat SRG Deutschschweiz    [newsroom]

Zürich (ots) -

Ombudsmann Roger Blum stärkte bei der Analyse der SRF-Abstimmungsberichterstattung vor dem Urnengang vom 19. Mai den Moderatoren Sandro Brotz und Jonas Projer den Rücken. Er verteidigte auch eine Satire zum Waffenrecht von Dominic Deville. Beanstandungen gegen einen "Tagesschau"-Beitrag unterstützte er hingegen voll, gegen einen anderen "Tagesschau"-Beitrag und gegen "Late Update" teilweise.

Die Ombudsstelle hatte 24 Beanstandungen gegen die SRF-Berichterstattung zur Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 zu behandeln. 22 bezogen sich auf das Waffenrecht, zwei auf die Steuerreform/ AHV-Finanzierung. Involviert waren neun Fernsehsendungen, ein Online-Text von SRF News und die Ansprache von Bundesrätin Karin Keller-Sutter zum Waffenrecht. Das Radio wurde nie kritisiert.

Ombudsmann Roger Blum unterstützte die Beanstandungen gegen eine Sendung vollumfänglich: Es handelte sich um den "Tagesschau"-Beitrag, in dem sich GLP-Nationalrat Beat Flach fälschlicherweise als regelmäßiger Schütze präsentierte. Die Beanstandungen gegen zwei Sendungen unterstützte der Ombudsmann teilweise, so jene gegen "Late Update", wo ein paar Fakten zum Waffengesetz ungenau waren, und eine gegen die "Tagesschau", als der Bericht über das eingereichte Referendum zum Waffengesetz nicht ganz exakt war. Alle anderen Sendungen waren aus der Sicht des Ombudsmannes korrekt, weil sie ausgewogen, transparent und sachgerecht informierten. Auf die Beanstandung gegen die Rede der Justizministerin trat er nicht ein, weil diese nicht in der Verantwortung von SRF, sondern in jener von Bundesrat und Bundekanzlei ausgestrahlt wird.

Insbesondere wies Roger Blum eine Beanstandung gegen den satirischen Monolog von Dominic Deville zurück, ebenso Kritik an den Moderatoren Sandro Brotz und Jonas Projer, denen vorgeworfen wurde, sie hätten die Gegner des Waffengesetzes schlechter behandelt als die Befürworter.

Sämtliche Schlussberichte zur Abstimmungsberichterstattung finden Sie auf der Website der SRG Deutschschweiz: http://ots.ch/pNRROJ

Kontakt:

Auskunft: Ombudsmann Roger Blum, 079 618 39 69,
roger.blum@ombudsstellesrgd.ch