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ASIP: Entscheid zum BVG-Mindestzinssatz 1%

07.11.2018 – 13:52 

Zürich (ots) -

Der Bundesrat hat beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz bei 1% zu belassen. Der ASIP hat im Sinne des Beschlusses der den Bundesrat beratenden Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) eine Anpassung des BVG-Mindestzinssatzes auf 0.75% befürwortet.

Der ASIP setzt sich seit Jahren für die Verwendung einer Formel als Richtschnur ein. Die aktuellen Formeln ergeben Werte unter 1% als Mindestzins. In Erinnerung zu rufen ist, dass das Zinsniveau voraussichtlich weiterhin tief bleibt. 0.75% wären daher durchaus vertretbar gewesen. Trotz Senkung würde auch das Leistungsziel im BVG weiterhin übertroffen. Dieses besagt, dass ein Drittel der Rente durch das BVG erbracht werden soll. Aktuell liegt dieser Beitrag mit 41% immer noch deutlich über diesem Ziel.

Zu beachten ist ferner, dass es sich hier um den BVG-Mindestzins handelt. Die verantwortlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in den Pensionskassen können die Guthaben der Versicherten auch höher verzinsen. Das haben aufgrund der guten Erträge 2017 viele Pensionskassen auch gemacht. In Erinnerung zu rufen ist aber, dass den Versicherten nicht die gesamten Vermögenserträge gutgeschrieben werden können. Infolge zu hoher Umwandlungssätze entstehen weiterhin Pensionierungsverluste, die durch die erzielten Erträge zu finanzieren sind.

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP fordert daher eine rasche BVG-Revision, in der insbesondere der BVG-Umwandlungssatz endlich gesenkt wird (Zeithorizont: 2021/22). Es geht insbesondere darum, die systemfremde Umverteilung von den aktiven Versicherten hin zu den Rentnern zu reduzieren. Anzustreben ist überdies eine Entpolitisierung der massgebenden BVG-Parameter.

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für rund 930 Pensionskassen. Er vertritt über die Mitglieder rund zwei Drittel der Versicherten in der beruflichen Vorsorge sowie ein Vorsorgevermögen von über CHF 550 Mia. Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und setzt sich für das Drei-Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein.

Kontakt:

Jean Rémy Roulet, Präsident (Genf),
Telefon + 41 22 949 19 19
Telefon +41 43 243 74 15
info@asip.ch
ASIP, Kreuzstrasse 26, CH-8008 Zürich