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HEV Schweiz: Betreibungsauskunft weiterhin mangelhaft

04.07.2018 – 16:20 

Zürich (ots) -

Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 4. Juli 2018 gegen eine Vernetzung der Betreibungsregister ausgesprochen. Damit wird es weiterhin keine gesamtschweizerischen Betreibungsregisterauskünfte geben. Die Absage des Bundesrates ist für den HEV Schweiz nicht nachvollziehbar und missachtet das Praxisbedürfnis.

Der HEV Schweiz unterstützte in den vergangenen Jahren eine Reihe von politischen Vorstössen, die eine Verbesserung der Aussagekraft der Betreibungsregisterauskünfte forderten. Der Verband bedauert, dass der Bundesrat in seinem Bericht grundsätzlich zu dem Schluss gekommen ist, dass die Vernetzung sämtlicher Register und die Schaffung einer schweizweiten Betreibungsauskunft nicht möglich sind. Nationalrat Hans Egloff, Präsident HEV Schweiz, zeigt sich enttäuscht: "Für Immobilieneigentümer spielt der Betreibungsregisterauszug eine äusserst wichtige Rolle und es besteht ein grosses Praxisbedürfnis nach einer einheitlichen Regelung, um Missbräuche zu verhindern. Es wäre dringend an der Zeit, die Aussagekraft der Auszüge zu stärken."

Eine sichere Abklärung der Zahlungsfähigkeit künftiger Vertragspartner ist durch die heutige Regelung nicht gewährleistet. Insbesondere für Vermieter ist die Prüfung des Betreibungsregisterauszugs oftmals die einzige Möglichkeit, die Zahlungsfähigkeit von Mietinteressenten schnell und zuverlässig abzuklären. Zum heutigen Zeitpunkt hat der Betreibungsregisterauszug leider nur beschränkte Aussagekraft, da nur Betreibungen aus der aktuellen Wohngemeinde aufgeführt werden. Die Schaffung eines schweizweiten Betreibungsregisterauszugs und die Vernetzung der Betreibungsregister hätten dem Schuldnertourismus Einhalt geboten und das Risiko von Zahlungsausfällen gesenkt.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch