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HEV Schweiz: Zwängerei bei Versicherungsobligatorium

12.06.2018 – 12:01 

Zürich (ots) -

Der Ständerat hat sich für ein Obligatorium für eine nationale Erdbebenversicherung ausgesprochen. Er folgt damit dem Antrag des Bundesrats nicht. Dieser will die Motion Fournier, welche ein solches Obligatorium fordert, abschreiben. Der HEV Schweiz bedauert diesen Entscheid sehr. Es ist nicht Sache des Bundes, im Bereich der Elementarschadenversicherung eine Zwangsvorschrift zu erlassen. Ein Obligatorium ist unnötig. Das Risiko lässt sich durch eine freiwillige Versicherungslösung abdecken.

Immer wieder gelangt das Thema einer obligatorischen nationalen Erdbebenversicherung auf das politische Parkett. Es ist eine Zwängerei. Im Jahr 2016 lehnte das Parlament die Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt für eine obligatorische Erdbebenversicherung ab. Der Versuch der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr, ein interkantonales Konkordat für eine obligatorische Erdbebenversicherung zu schaffen, scheiterte letztes Jahr am Widerstand der Kantone. Im Kanton Graubünden wird derzeit über eine Standesinitiative für ein Obligatorium diskutiert.

Freiwillige Versicherungslösung

Der HEV Schweiz sieht nach wie vor kein Erfordernis für ein Erdbebenversicherungsobligatorium und lehnt ein solches ab. Für den HEV Schweiz ist eine Versicherung nicht der richtige Ansatz für die Abdeckung eines Risikos, das sich statistisch gesehen nur alle 500 Jahre ereignet. Der fehlende Rückhalt bei den Hauseigentümern ist für den HEV Schweiz aber der wichtigste Grund für die Ablehnung des Obligatoriums. Weiter bestehen auf dem schweizerischen Versicherungsmarkt schon heute verschiedene Versicherungsprodukte für das Risiko Erdbeben. Eine weitere Zwangsvorschrift für Eigentümer ist auch deshalb unnötig.

Auch der Bundesrat ist dagegen

Bereits am 20. Juni 2014 verabschiedete der Bundesrat den Bericht zur Motion Fournier. Diese fordert die Ergänzung der Elementarschadenversicherung um eine obligatorische Erdbebenversicherung. Der Bundesrat hat sich eingehend und umfassend mit der Thematik obligatorische Erdbebenversicherung auseinandergesetzt und ist zum Ergebnis gelangt, dass sich aufgrund des fehlenden Konsenses ein Erdbebenobligatorium nicht umsetzen lasse. Es bestehe keine ausreichende Verfassungsgrundlage für den Bund, um eine landesweite Erdbebenversicherung einzuführen. Er beantragt deshalb die Abschreibung der Motion Fournier. Diese Meinung teilt der Ständerat bedauerlicherweise nicht.

Der HEV Schweiz hofft, dass sich der Nationalrat wie bei früheren Vorlagen erneut gegen ein Obligatorium ausspricht und der Ständerat auf seinen Entscheid zurückkommt.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch