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ikr: Regierung erklärt einen Gesamtarbeitsvertrag einschliesslich der Lohn- und Protokoll-vereinbarung sowie 8 Lohn- und Protokollvereinbarungen für allgemeinverbindlich

08.03.2018 – 17:11 

Vaduz (ots/ikr) -

Nachdem die Vernehmlassung ohne Einwände geblieben ist, hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 6. März 2018 im Bereich der Gesamtarbeitsverträge folgende Beschlüsse gefasst: Zum einen wurden der Gesamtarbeitsvertrag und die Lohn- und Protokollvereinbarung für das Informatikgewerbe allgemeinverbindlich erklärt. Zum anderen wurden in den Branchen des Autogewerbes, des Elektro-, Elektronik- und Radio/TV-Gewerbes, der Gipser und Maler, des Haustechnikgewerbes, der Innendekorateure, des Metallgewerbes, der Ofenbauer und Plattenleger sowie des Personalverleihs die Lohn- und Protokollvereinbarungen für allgemeinverbindlich erklärt. Bei den Gesamtarbeitsverträgen für das Haustechnikgewerbe, das Innendekorationsgewerbe, das Metallgewerbe und den Personalverleih wurden zudem die Allgemeinverbindlicherklärungen verlängert. Die entsprechenden Verordnungen treten am 1. April 2018 in Kraft.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Joachim Batliner, Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 76 64