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BfB warnt: Cheminée-Brände vermeiden

01.11.2017 – 10:00 

Bern (ots) -

Die kalte Jahreszeit naht. Während dieser Zeit wird für viele Leute ein wärmendes Kaminfeuer zum Inbegriff von Gemütlichkeit. Leider kommt es dabei immer wieder zu Bränden. Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) zeigt auf, mit welchen einfachen Massnahmen Brände verhindert werden können.

Im Herbst und Winter steigt die Gefahr für Wohnungs- und Hausbrände. Eine der häufigsten Brandursachen ist der Funkenwurf. Derartige Brände sind oft auf einen unsachgemässen Umgang mit Cheminées und Holzöfen zurückzuführen. Grund dafür sind insbesondere unkontrollierte Funken, die leicht brennbare Materialien in der Nähe des Feuers entzünden. Um Wohnungsbränden vorzubeugen, sollten die Schutztüren oder Metallvorhänge der Öfen geschlossen werden. Bei offenen Cheminées empfiehlt die BfB, nachträglich Schutzvorrichtungen anzubringen. Brennbare Materialien wie Vorhänge oder Teppiche dürfen nicht in Kontakt mit Flammen oder Funken kommen. Das Verbrennen von Abfall und Karton im Cheminée ist verboten. Es kann zu gefährlichen, unkontrollierbaren Kaminbränden führen.

Asche glüht langsam aus. Auch nach 48 Stunden können Brände ausgelöst werden. Aus diesem Grund muss die Asche vor dem Entsorgen immer in einem feuersicheren Behälter im Freien aufbewahrt werden und ausreichend ausglühen.

Sicherheitstipps der BfB im Überblick

   - Feuerraumtüren oder Metallvorhänge der Cheminées immer 
     schliessen.
   - Offene Cheminées und Holzöfen mit entsprechenden 
     Schutzvorrichtungen nachrüsten.
   - Brennbare Materialien gehören nicht in die Nähe der Flammen oder
     in den Bereich des Funkenwurfs.
   - Verbrennen von Abfällen ist widerrechtlich, kann zu gefährlichen
     Kaminbränden führen und ist strafbar.
   - Asche mindestens 48 Stunden ausglühen lassen und nur in einem 
     feuerfesten Behälter entsorgen.
   - Das Entsorgen von Asche im Wald ist verboten. Die Asche darf 
     nicht als Dünger verwendet werden.
   - In kleinen Mengen kann die Asche über die Kehrichtabfuhr 
     entsorgt werden. Grössere Mengen müssen in Absprache mit den 
     kantonalen Behörden auf einer geeigneten Deponie entsorgt 
     werden.
   - Cheminées und Holzöfen sind durch den Fachmann regelmässig zu 
     reinigen und zu warten.

Für Medienanfragen:

Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
Telefon 031 320 22 82, media@bfb-cipi.ch