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HEV Schweiz: Realistische Reaktionsfrist für das Vorgehen gegen Hausbesetzer

12.09.2017 – 10:08 

Zürich (ots) -

Nach dem Nationalrat fordert auch der Ständerat eine griffigere Regelung gegen Hausbesetzungen. Die geltende Rechtslage ist unbefriedigend und unklar. Nationalrat Olivier Feller will mit seiner Motion die Problematik der Hausbesetzungen in den Städ-ten angehen. Das Gesetz soll dem Grundstücksbesitzer eine genügende Frist für seine Reaktion zur Vertreibung der Hausbesetzer vorgeben. Dadurch könnten langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden. Der HEV Schweiz begrüsst den Entscheid.

Bei einer Hausbesetzung kann der Grundstücksbesitzer - ohne vorher zu klagen - gegen die Hausbesetzer zu deren Vertreibung vorgehen. So sieht es das Privatrecht vor (Art. 926 ZGB). Das Gesetz bestimmt jedoch, dass der Grundstücksbesitzer sofort reagieren muss. Was "sofort" heisst, darin sind sich Lehre und Rechtsprechung uneinig. Deshalb verlangt NR Olivier Feller mit einem Vorstoss, dass der Gesetzgeber Klarheit schafft. Hierfür soll unter anderem eine konkrete Reaktionsfrist von 24 bis 48 Stunden ins Gesetz aufgenommen wer-den. Damit hätte der Grundstücksbesitzer Zeit, um gegen die Hausbesetzer vorzugehen. Denn eine unmittelbare, sofortige Reaktion, wie vom Bundesgericht gefordert, ist unrealis-tisch. Hierfür müsste der Grundstücksbesitzer bereits unmittelbar bei Ankunft der Hausbe-setzer gegen diese einschreiten. Das ist praktisch nicht umsetzbar, da er von der Hausbe-setzung in aller Regel nicht umgehend Kenntnis erhält. Macht der Grundstücksbesitzer sein Recht nicht "sofort" geltend, darf er die Hausbesetzer nicht mehr von seinem Grundstück vertreiben! Es steht ihm nur noch der aufwendige Weg über das Gericht offen. Damit ist die heutige gesetzliche Bestimmung zum Besitzesschutz "toter Buchstabe".

Der HEV Schweiz begrüsst, dass Abhilfe gegen diese unzureichende geltende Regelung geschaffen werden soll. Mit der Aufnahme einer klaren Frist ins Gesetz steht dem Grund-stücksbesitzer eine realistischere Reaktionszeit zur Verfügung.

Nach dem Nationalrat hat sich nun auch der Ständerat mit 31 zu 13 Stimmen klar für die Mo-tion ausgesprochen. Der Bundesrat muss die Forderung nun umzusetzen.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
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