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HEV Schweiz: Geplante Änderung der Lex Koller verursacht mehr Bürokratie

27.06.2017 – 10:58 

Zürich (ots) -

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Verschärfungen des Gesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland sind unnötig und verursachen einen mehr statt weniger administrativen Aufwand. Der HEV Schweiz lehnt die Vorlage vollumfänglich ab.

Der Bundesrat begründet die Totalrevision der Lex Koller mit dem Postulat Hodgers sowie mit einer allgemeinen Senkung der administrativen Belastung. Während der Bundesrat das Postulat auch mit einer Änderung der Verordnung erfüllen könnte, treibt die Vorlage die tatsächliche administrative Belastung durch zahlreiche neue Bewilligungsvorschriften in die Höhe statt sie zu senken. So wird der zusätzliche Personalbedarf auf 50 bis 100 Stellenprozent pro Kanton beziffert.

Der vom Bundesrat beauftragte Experte kommt in seinem Bericht zur Regulierungsfolgenabschätzung zum Schluss, dass die Folgen einer Verschärfung der Lex Koller negativ sind. Dennoch hat der Bundesrat die Revision in die Vernehmlassung geschickt, ohne auf die Kritik von Stefan Fahrländer einzugehen oder eine schlüssige Begründung abzugeben, warum eine Totalrevision der Lex Koller notwendig ist. Der gesamte erläuternde Bericht enthält keinerlei Daten oder Schilderungen von akuten Problemen im Zusammenhang mit der Lex Koller in der Praxis. Es bleibt lediglich bei vagen und allgemeinen Aussagen, welche für den Leser nicht verifizierbar sind. Dagegen war in der "Volkswirtschaft" vom März 2017 zu lesen, dass der Verkauf von Ferienwohnungen an Personen im Ausland rückläufig ist und die Ausschöpfung des gesamtschweizerischen Kontingents in den letzten drei Jahren bei ca. 50% lag. Vor diesem Hintergrund sind die zahlreichen geplanten Verschärfungen erst recht unverständlich.

Als besonders stossend erachtet der Verband, dass in der Vorlage zwei Anliegen wieder aufgegriffen werden, welche das Parlament vor drei Jahren abgelehnt hat (Motionen Badran zu Betriebsstättegrundstücken und Immobiliengesellschaften). Die Entscheide des Parlaments sind zu respektieren und abgelehnte Vorstösse sollen nicht so kurze Zeit später durch die Verwaltung wieder aufgenommen werden.

Nicht nachvollziehbar ist zudem, dass Drittstaatenangehörige für den Erwerb von Wohneigentum wieder der Bewilligungspflicht unterstellt werden sollen. Die betroffenen Personen sind genau die Fachkräfte, auf die die Schweiz so dringend angewiesen ist. Es ist peinlich und schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz, sie mit zusätzlichen Bewilligungen zu schikanieren.

Auch die strengeren Vorschriften zum Wohnanteil auf Betriebsstättegrundstücken sowie deren Umnutzung liegen nicht im Interesse der Schweiz. Während Wohnzonen eher knapp sind, gibt es noch verhältnismässig viele Gewerbezonen. Durch die Beschränkung der Besitzer wird deren Umwandlung in Wohnzonen unnötig durch bürokratische Vorschriften eingeschränkt. Der HEV Schweiz lehnt die Vorlage vollumfänglich ab und hat eine entsprechende Stellungnahme eingereicht.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
Kathrin Strunk, Volkswirtschaftliche Mitarbeiterin HEV Schweiz
E-Mail: info@hev-schweiz.ch