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Kraftloserklärung der sich im Publikum befindenden Namenaktien der Looser Holding AG

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15.06.2017 – 06:45 

Arbon (ots) -

Arbon, 15. Juni 2017 - Im von der Arbonia AG (Arbonia) eingeleiteten Kraftloserklärungsverfahren hat das Obergericht des Kantons Thurgau mit Urteil vom 9. Juni 2017 sämtliche sich im Publikum befindenden Namenaktien der Looser Holding AG mit einem Nennwert von jeweils CHF 8.43 gestützt auf Artikel 137 FinfraG für kraftlos erklärt. Sowohl die Arbonia als auch die Looser Holding AG haben auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet. Es wird erwartet, dass die Rechtskraft des Urteils in den nächsten Tagen bestätigt wird.

Den von der Kraftloserklärung betroffenen ehemaligen Aktionären der Looser Holding AG wird pro für kraftlos erklärte Namenaktie der Looser Holding AG eine Abfindung in der Höhe von 5.5 Namenaktien der Arbonia zuzüglich CHF 23.00 in bar ausbezahlt, was dem Angebotspreis im öffentlichen Kauf- und Tauschangebot der Arbonia für sämtliche sich im Publikum befindenden Namenaktien der Looser Holding AG entspricht. Die Abwicklung und Bezahlung der Abfindung für die von der Kraftloserklärung betroffenen ehemaligen Aktionäre der Looser Holding AG findet voraussichtlich am 29. Juni 2017 statt. Die Barabgeltung für Bruchteile wird voraussichtlich am 30. Juni 2017 ausbezahlt.

Weitere Informationen zur Arbonia finden Sie auf der Webseite www.arbonia.com.

Kontakt:

Fabienne Zürcher
Leiterin Corporate Communications
T +41 71 447 45 54
fabienne.zuercher@arbonia.com