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HEV Schweiz: Der HEV Schweiz bietet Hand

26.05.2017 – 09:09 

Zürich (ots) -

Der Vorstand des Hauseigentümerverbandes Schweiz (HEV) hat an seiner Sitzung Position zum Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung bezogen. Die Besteuerung der Wohneigentümer mit einem künstlichen Einkommen beim Eigenmietwert muss endlich aufhören. Der HEV Schweiz bietet Hand für eine faire Lösung. Nun ist das Parlament gefordert.

Eigentümer, die ihr eigenes Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen, müssen mit dem Eigenmietwert ein theoretisches Einkommen versteuern. Das ist völlig ungerecht. Das knappe Abstimmungsresultat zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" 2012 des HEV Schweiz zeigte deutlich, dass die Unzufriedenheit gross ist. Weiter hat der HEV 2016 innert 4 Monaten über 145'000 Unterschriften in Form einer Petition "Eigenmietwert abschaffen" gesammelt, welche in Bern der Bundeskanzlei übergeben wurde. Dies alles zeigt klar, dass eine Lösung gefunden werden muss. Die von der ständerätlichen Kommission WAK beschlossene Initiative für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung muss daher zu einer befriedigenden Änderung führen. Diese soll keine neuen Privilegien für Eigentümer schaffen, sondern die bestehende Ungerechtigkeit beenden. Dabei wird sich der Vorstand des HEV Schweiz für folgende Eckpunkte einsetzen.

   - Die Besteuerung eines Eigenmietwertes bei selbstbewohntem 
     Wohneigentum am Hauptwohnsitz muss abgeschafft werden. Im 
     Gegenzug fällt der Schuldzinsabzug in Bezug auf diese 
     selbstgenutzten Wohnobjekte weg (genereller Systemwechsel). Dies
     fördert den volkswirtschaftlich erwünschten Schuldenabbau.
   - Der HEV Schweiz erhebt keine Forderungen für Abzüge betreffend 
     Unterhalt, Energiesparen, Denkmalschutz etc. bei selbstbewohntem
     Wohneigentum. Denkbar ist allenfalls, den Kantonen die 
     Ermächtigung zum Festlegen eines solchen Abzuges in ihrem 
     Steuerrecht zu erteilen.
   - Der Systemwechsel wird auf das Wohneigentum am Hauptwohnsitz 
     beschränkt. Der private Schuldzinsabzug in Zusammenhang mit 
     weiterhin steuerbaren Vermögenserträgen muss erhalten bleiben. 
     Dies betrifft beispielsweise Erträge aus Zweitwohnungen oder 
     Renditeliegenschaften im Privatvermögen. Dies ist konsequent: 
     Wenn ein Ertrag versteuert wird, muss auch der mit der 
     Ertragserzielung verbundene Aufwand abziehbar sein.
   - Der Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung muss erfüllt 
     werden. Der Wohneigentumserwerb darf für Junge nicht zum 
     illusorischen Wunschtraum werden. Aufgrund der hohen 
     Immobilienpreise haben junge Leute meist eine grosse 
     Hypothekarbelastung. Ihr Haushaltsbudget ist daher sehr stark 
     belastet. Die Wohneigentumsförderung kann beispielsweise mit 
     einem Ersterwerberabzug gelöst werden.

Eine gerechte, ausgewogene Lösung ist überfällig - der HEV Schweiz bietet Hand dazu!

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch