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HEV Schweiz: Ständeratskommission will Missbräuche bei der Untermiete stoppen

26.04.2017 – 11:43 

Zürich (ots) -

In der zweiten Lesung hat nun auch die ständerätliche Rechtskommission den Handlungsbedarf gegen missbräuchliche Untermieten anerkannt. Sie unterstützte die parlamentarische Initiative «Missbräuchliche Untermiete vermeiden» mit deutlicher Mehrheit. Der Hauseigentümerverband Schweiz ist erfreut über diesen klaren Entscheid.

Die parlamentarische Initiative «Missbräuchliche Untermiete vermeiden» von NR Hans Egloff, Präsident des HEV Schweiz, bezweckt für die gehäuft auftretenden Praxisprobleme bei der Untermiete Abhilfe zu schaffen. Die Untermiete soll weiterhin zulässig bleiben. Missbräuche gilt es aber zu verhindern. Hierfür soll das Gesetz klare Regeln festlegen, deren Verletzung wirksam sanktioniert werden kann.

Mieter müssten bereits nach geltendem Recht die Zustimmung des Vermieters für die Untervermietung einholen. Vermieter werden heute jedoch über Untervermietungen sehr häufig (trotz gesetzlichem Gebot) nicht informiert oder die Untermietbedingungen werden ihnen vorenthalten. Vielfach erfährt der Vermieter erst aufgrund von Reklamationen durch Nachbarn von einer Überbelegung durch unbekannte Hausbewohner oder von (steten) Personenwechseln in der Mietwohnung. Der Mieter selbst ist vielfach seit langem nicht mehr in der Mietwohnung und hat keine Rückkehrabsicht.

Will der Vermieter durch eine Kündigung klare Verhältnisse schaffen, scheitert er häufig an den «schwammigen geltenden Regeln». Denn im Verfahren muss er die Missbräuchlichkeit der Untermiete nachweisen. Daran scheitert der Vermieter oft: Wie soll der Vermieter beispielsweise beweisen, dass der Mieter keine Absicht hat, jemals wieder in die Mietwohnung einzuziehen?

Zur Verhinderung von missbräuchlichen Untervermietungen ist es notwendig, dass das Gesetz klare, praxistaugliche Regeln enthält. Es geht mithin um die Schaffung von Rechtssicherheit. Dies hat nun auch die ständerätliche Rechtskommission anerkannt. Sie ist mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Beschluss des Nationalrates gefolgt und hat der parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Das Geschäft geht nun zurück in die Rechtskommission des Nationalrates, damit diese eine Vorlage im Sinne der Initiative ausarbeitet. Der HEV Schweiz ist sehr erfreut darüber, denn klare Spielregeln fördern den Mietfrieden und schützen alle Betroffenen besser vor Missbräuchen.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch