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HEV Schweiz: Nationalrat will Auswüchse bei der Untermiete stoppen

14.03.2017 – 09:10 

Zürich (ots) -

Der Nationalrat will missbräuchlichen Untermieten einen Riegel schieben. Er hat zu diesem Zweck die parlamentarische Initiative «Missbräuchliche Untermiete vermeiden» angenommen. Der Hauseigentümerverband Schweiz ist erfreut über den Entscheid. Es ist nun am Ständerat ebenfalls Hand zu bieten, um die heutigen Auswüchse bei der Untermiete durch praxistaugliche Regeln wirksam zu bekämpfen.

Die parlamentarische Initiative «Missbräuchliche Untermiete vermeiden» von NR Hans Egloff, Präsident des HEV Schweiz, bezweckt für die gehäuft auftretenden Praxisprobleme bei der Untermiete Abhilfe zu schaffen. Die Untermiete soll weiterhin zulässig bleiben. Missbräuche gilt es aber zu verhindern. Hierfür soll das Gesetz klare Regeln festlegen, deren Verletzung wirksam sanktioniert werden kann.

Mieter müssten bereits nach geltendem Recht die Zustimmung des Vermieters für die Untervermietung einholen. Vermieter werden heute jedoch über Untervermietungen sehr häufig (trotz gesetzlichem Gebot) nicht informiert oder die Untermietbedingungen werden ihnen vorenthalten. Vielfach erfährt der Vermieter erst aufgrund von Reaktionen durch Nachbarn von einer Überbelegung durch unbekannte Hausbewohner oder von (steten) Personenwechseln in der Mietwohnung. Der Mieter selbst ist vielfach seit langem nicht mehr in der Mietwohnung und hat keine Rückkehrabsicht.

Will der Vermieter durch eine Kündigung klare Verhältnisse schaffen, scheitert er häufig an den «schwammigen geltenden Regeln». Denn im Verfahren muss er die Missbräuchlichkeit der Untermiete nachweisen. Daran scheitert der Vermieter oft: Wie soll der Vermieter beispielsweise beweisen, dass der Mieter keine Absicht hat, jemals wieder in die Mietwohnung einzuziehen?

Zur Verhinderung von missbräuchlichen Untervermietungen ist es notwendig, dass das Gesetz klare, praxistaugliche Regeln enthält. Es geht mithin um die Schaffung von Rechtssicherheit. Der HEV Schweiz hofft, dass der Ständerat auf seinen äusserst knappen Entscheid zurückkommt und sich dem Nationalratsentscheid nun anschliesst. Klare Spielregeln fördern den Mietfrieden und würden alle Betroffenen besser vor Missbräuchen schützen.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch