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HEV Schweiz: Chance bei Eigenmietwertbesteuerung verpasst

28.02.2017 – 12:59 

Zürich (ots) -

Der HEV Schweiz nimmt mit grossem Befremden zur Kenntnis, dass eine Mehrheit des Ständerats die Motion "Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert" abgelehnt hat. Dies obwohl die innert weniger Monate gesammelten 145'000 Unterschriften für die HEV-Petition "Eigenmietwert abschaffen", welche im vergangenen November dem Parlament übergeben wurde, den «Leidensdruck» und das grosse Bedürfnis weiter Kreise nach einer gerechten Lösung bei der Wohneigentumsbesteuerung deutlich aufzeigen.

Die Motion "Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert", welche der Präsident des HEV Schweiz, NR Hans Egloff, vor über 4 Jahren eingereicht hatte, verlangte eine ausgewogene Lösung der langjährigen Problematik bei der steuerlichen Aufrechnung eines fiktiven Einkommens für das Eigenheim. Ziel war die Einführung eines Wahlrechts bei der Besteuerung von selbstbewohntem Wohneigentum am Hauptwohnsitz. Ferienimmobilien sowie Renditeliegenschaften im Privatvermögen wurden vom Vorstoss nicht erfasst und hätten weiterhin der geltenden Besteuerung unterstanden. Nach ausgeübtem Wahlrecht wäre der Eigenmietwert der eigenen Immobilie nicht mehr als steuerbares Einkommen angerechnet worden. Die Abzugsmöglichkeiten für Verwaltung sowie Versicherungsprämien wären entfallen, während Schuldzinsen und Unterhaltskosten nur noch beschränkt abzugsfähig gewesen wären.

Für den HEV Schweiz ist es ein Kernanliegen, eine adäquate Lösung im Bereich der Eigenmietwertbesteuerung beim selbstgenutzten Wohneigentum zu finden. Die Motion wäre eine ausgewogene Lösung gewesen, welche dem Verfassungsauftrag zum Wohneigentumserwerb nachgelebt hätte und mit dem Wahlrecht zudem einen Anreiz zum Schuldenabbau ohne steuerliche Bestrafung geschaffen hätte. Damit wäre auch endlich das Eigenheim als Altersvorsorge anerkannt worden.

Alternative mit unsicherem Ausgang

Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) hatte vor kurzem als Alternative zum Wahlrecht gemäss Motion eine eigene parlamentarische Initiative für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung verabschiedet. Diese Initiative ist allerdings äusserst vage und enthält keinerlei klare Eckpunkte, wie der Systemwechsel ausgestaltet werden soll. Die zahlreichen in den vergangenen Jahren gescheiterten Projekte zeigen, dass die Vorlagen meist an der konkreten Umsetzung des Systemwechsels scheitern. Der HEV Schweiz erwartet daher mit Spannung, wie die ständerätliche Kommission ihre Initiative umzusetzen gedenkt. Zentral ist namentlich die Frage, wie dem Verfassungsgebot zur Wohneigentumsförderung Rechnung getragen wird. Denn für junge Familien ist der Abzug der Schuldzinsen in der Anfangsphase zentral. Aufgrund der hohen Immobilienpreise haben sie meist eine grosse Hypothekarbelastung. Ihr Haushaltsbudget ist daher bis zum Abbau ihrer Hypothek auf die steuerliche Entlastung angewiesen. Ansonsten verkommt für Junge künftig der Wohneigentumserwerb zum illusorischen Wunschtraum.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch