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HEV Schweiz: Steuerabzüge jetzt auch für umfassende Gebäudeerneuerungen interessant

19.09.2016 – 15:54 

Zürich (ots) -

Der durch den Nationalrat vorbereitete Kompromiss in der Diskussion um die Abzugsfähigkeit energetischer Massnahmen im Gebäudebereich, ist im Ständerat auf fruchtbaren Boden gefallen. Gesamterneuerungen erweisen sich oftmals als umfassender und zielführender als vereinzelte Verbesserungen. Dank der Staffelung der Steuerabzüge für energetische Massnahmen auf bis zu zwei weitere Steuerperioden, werden Gesamterneuerungen attraktiver.

Lange wurde um die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für energetische und wertvermehrende Massnahmen vom steuerbaren Einkommen gefeilscht und verhandelt. Der HEV Schweiz ist erfreut darüber, dass der Ständerat nun auf die Kompromissvorschläge des Nationalrates eingetreten ist. Hiermit setzt das Parlament ein Zeichen zur Unterstützung der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer welche gewillt sind, ihre Liegenschaft einer umfassenden energetischen Gesamterneuerung zu unterziehen.

Werden bei einer Liegenschaft nicht lediglich einzelne Bauteile erneuert sondern eine umfassende energetische Ertüchtigung ins Auge gefasst, dann fallen innert kurzer Zeit Kosten von mehreren hunderttausend Franken an und übersteigen das jährliche Einkommen deutlich. Bis anhin konnten diese hohen Kosten nur partiell vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Dies soll sich nun ändern und es wird möglich sein, in den zwei folgenden Steuerperioden die noch nicht berücksichtigten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Zudem sollen die Aufwendungen für die Abbrucharbeiten bei einem Ersatzneubau den energetischen Massnahmen gleichgestellt werden. Erstmals wird somit auch der energetische Ersatzneubau unterstützt.

Mit der Staffelung der steuerlichen Abzüge wird den energetischen Gesamterneuerungen neuer Aufschwung beschert. Insbesondere die Dämmung der Gebäudehülle geschieht deutlich öfter innerhalb einer Gesamterneuerung als dies bei Einzelmassnahmen der Fall ist. Ebenso fördert die Gleichstellung der Abbruchkosten mit den energetischen Massnahmen die Umsetzung von Ersatzneubauten. Soll die energetische Erneuerungsrate angehoben werden, dann ist diese Unterstützung notwendig. Hiervon profitieren Mieter und Vermieter gleichermassen.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch