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HEV Schweiz: Anheben der Erneuerungsrate nur mit Steuerabzügen möglich

19.02.2016 – 15:45 

Zürich (ots) -

Die Finanzdirektoren wehren sich gegen den Entscheid der nationalrätlichen Kommission für Umwelt Raumplanung und Energie, steuerliche Abzüge für energetische Massnahmen über mehrere Jahre staffeln zu können. Entfallen mit den Steuerabzügen der stärkste Treiber für Gebäudeerneuerungen, werden diese ebenfalls zurückgehen. Ganz entgegen dem Ziel der Energiestrategie des Bundes.

Allen Unkenrufen zum Trotz, wirken die steuerlichen Abzüge für energetische Massnahmen an Gebäuden als stärkste Treiber, um solche Erneuerungen voranzutreiben. Aufgrund der Abzugsfähigkeit lediglich im Jahr der entsprechenden Auslage, werden mit dem aktuellen System hauptsächlich Erneuerungsmassnahmen, die in Etappen ausgeführt werden, unterstützt. Um die energetisch oft besseren Gesamtsanierungen oder die weit aufwendigeren Ersatzneubauten anzukurbeln, wurde in der Debatte zur Energiestrategie, die Möglichkeit eines gestaffelten Steuerabzuges über mehrere Steuerperioden in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Eigentümer, die eine Gesamterneuerung vornehmen können sollen demnach gleich behandelt werden, wie diejenigen, die in Etappen das Ziel eines energieeffizienten Hauses erreichen.

Vorausschauend hat die nationalrätliche Kommission in ihrem neusten Entwurf die Steuerabzüge von einem zu erreichenden energetischen Mindeststandard entkoppelt. Ein solcher würde dazu führen, dass bei Sanierungen, die in Etappen durchgeführt werden, erst die letzte Etappe von den Steuern abgesetzt werden könnte, da bei den vorhergehenden Erneuerungsetappen der Mindeststandard noch nicht erreicht wird. Auch mit einer Abzugsstaffelung über mehrere Jahre wird es den meisten Eigentümern aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, ihr Haus auf einmal zu erneuern. Dieses etappierte Vorgehen würde also zusätzlich torpediert.

Dass die Finanzdirektoren nun die Nationalräte dazu auffordern, dem Entscheid ihrer Kommission keine Folge zu leisten, ist aus Sicht des HEV Schweiz unverständlich. Gerade die Gebäudeerneuerungen bringen über die Steuern, welche die lokalen Handwerker bezahlen, wieder Gelder in die Staatskassen. Dies in bedeutend grösserem Ausmass, als bei den Oel- und Gaskosten, bei denen die Finanzen in andere Länder abwandern.

Wenn der Gebäudepark seinen Beitrag zur Energiewende leisten soll, dann sind hierzu wirkliche Anreize aus finanzieller und aus Sicht der Bewilligungsverfahren notwendig. Es muss der Weg geebnet werden, damit Eigentümer unter fachmännischer Begleitung wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch rentable Erneuerungen umsetzen können.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch