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BfB-Tipps: Fasnacht ohne Feuerschäden

01.02.2016 – 11:00 

Bern (ots) -

Bald geht es in der Schweiz mit dem fasnächtlichen Treiben los. Kostüme und Dekorationen bestehen vielfach aus leicht entflammbaren Kunsttextilien. Damit steigt die Gefahr für Brände. Wie Sie diese verhindern können und eine sichere Fasnacht feiern, zeigen Ihnen die Sicherheitstipps der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB).

Im fasnächtlichen Gedränge hat Feuer leichtes Spiel. Kostüme und Dekorationen geraten bei grossen Menschenansammlungen, zum Beispiel durch eine Zigarette, schnell in Brand. Deshalb ist im Umgang mit Raucherwaren und offenem Feuer Vorsicht geboten. Um sich und Mitfeiernde zu schützen, können Kostüme mit einem handelsüblichen Brandschutzmittel für Textilien imprägniert werden. Solche Brandschutzmittel sind im Fachhandel erhältlich und bieten einen guten Schutz.

Gemäss den schweizerischen Brandschutzvorschriften dürfen Dekorationen nicht zu einer Gefahrenerhöhung führen. Sie sind so anzubringen, dass die Sicherheit von Personen nicht gefährdet wird. Die Signalisation von Fluchtwegen muss dabei jederzeit sichtbar bleiben. In Flucht- und Rettungswegen sind brennbare Dekorationen verboten.

   Sicherheitstipps für Fasnächtler:
   - Verwenden Sie für Ihre Fasnachtskostüme und Dekorationen nur 
     schwer brennbare Materialien.
   - Verzichten Sie auf Tüll- und Nylonstoffe. Diese Stoffe schmelzen
     bei grosser Hitze und können schwere Hautverletzungen 
     verursachen.
   - Stoffe können mit Brandschutzmittel behandelt und so sicherer 
     gemacht werden.
   Sicherheitstipps für Veranstalter
   - Halten Sie Fluchtwege wie Treppen, Korridore oder Ausgänge frei.
   - Verwenden Sie kein offenes Feuer in Laternen und Fackeln als 
     Dekoration.
   - Verwenden Sie schwer brennbare Dekorationen oder behandeln Sie 
     das Dekorationsmaterial in Absprache mit der Brandschutzbehörde 
     mit Brandschutzmittel.
   - Halten Sie für Notfälle immer einen Eimer Wasser oder eine 
     Löschdecke bereit.
   Unfall/Brand trotz Achtsamkeit
   - Falls es trotz allen Vorsichtsmassnahmen zu einem Unfall kommt, 
     kühlen Sie Brandwunden sofort und während längerer Zeit.
   - Bei einem Brand gilt immer: 1. Alarmieren: Feuerwehr-Notruf 
     Telefon-Nr. 112, gefährdete Personen warnen 2. Retten: Menschen 
     und Tiere aus dem Gefahrenbereich bringen 3. Löschen: Brand mit 
     geeigneten Mitteln bekämpfen, eintreffende Feuerwehr einweisen.

Für Medienanfragen:

Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
Telefon 031 320 22 82, media@bfb-cipi.ch