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HEV Schweiz: Energiewende 2050 - nur über die Kosten wird nicht gesprochen

21.08.2015 – 09:56 

Zürich (ots) -

Die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat die Energiestrategie zu Ende diskutiert. Aus Sicht des HEV Schweiz ist erfreulich, dass die UREK in einigen Punkten wieder auf die Linie des Bundesrates geschwenkt ist. Nach wie vor besteht jedoch noch Korrekturbedarf.

Knapp zwei Jahre nachdem der Bundesrat die Botschaft zur Energiestrategie 2050 vorgestellt hat, ist diese Vorlage bereit, um im Zweitrat diskutiert zu werden. Auch wenn einzelne Artikel wie die Höhe der CO2-Abgabe in dieser Zeit bereits überholt worden sind, ist das Thema nach wie vor brisant und Handlungsbedarf ist gegeben.

   -	Der Netzzuschlag auf Strom wird mit der Erhöhung per Anfang 2016
auf 1.3 Rp/kWh bereits dreimal so hoch ausfallen wie bei seiner 
Einführung. Das Anheben der Obergrenze auf 2.3 Rp/kWh würde diesen 
Trend ungebremst fortsetzen. Hiermit wird bereits ein Teilentscheid 
zur Lenkungsabgabe vorweggenommen. Entsprechend ist die Obergrenze 
bei 1.5 Rp/kWh zu belassen.
   -	Nicht sehr konsequent ist die UREK-S beim Zeitpunkt der Erhöhung
des Netzzuschlages. Dieser soll möglichst schnell auf das Maximum 
erhöht werden, gleichzeitig soll die Förderung spätestens sechs Jahre
nach Einführung des Gesetzes gestoppt werden. Stellt sich nur die 
Frage, was mit den Einnahmen des Netzzuschlages dann geschieht.
   -	Ein weiteres Zeichen der fehlenden Strategie ist die geplante 
CO2-Abgabe auf "Dreckstrom". Aufgrund der Förderung der Photovoltaik 
rentiert die hiesige Wasserkraft nicht mehr und es muss zur Deckung 
der Bandenergie Kohlestrom aus Deutschland importiert werden. Dieser 
soll nun mit einer Strafabgabe versehen werden, um erneut 
Fördergelder ausbezahlen zu können.
   -	Mit dem Vorschlag, energetische Gesamtsanierungen über drei 
Steuerperioden vom Einkommen abziehen zu können, folgt die UREK-S dem
Nationalrat. Leider wird diese Massnahme postwendend mit der 
Anknüpfung an einen minimal zu erreichenden Energiestandard zunichte 
gemacht. Das Erreichen eines solchen Standards ist mit einer 
etappierten Erneuerung erst in der letzten Etappe möglich, weshalb 
die steuerlichen Anreize für die ersten Sanierungsschritte entfallen 
und so vermehrt darauf verzichtet werden dürfte.

Der Gebäudepark wird zweifelsohne seinen Beitrag zur Energiewende leisten. Hierzu sind jedoch wirkliche Anreize aus finanzieller und noch mehr aus Sicht der Bewilligungsverfahren notwendig. Eigentümer benötigen hierzu fachmännische Unterstützung, nicht nur im Energiebereich, sondern auch in rechtlichen und marktwirtschaftlichen Belangen. Erst wenn es gelingt aufzuzeigen, dass sich umfassende Erneuerungen wirtschaftlich wie auch gesellschaftspolitisch rentieren, werden sie auch umgesetzt.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch