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Kommentar zum Straßburger Sterbehilfe-Urteil:

05.06.2015 – 17:31 

Berlin (ots) -

Wie ein würdiges Lebensende auszusehen hat, haben die Richter aber nicht gesagt. Und das ist richtig so. Das ist und bleibt eine persönliche Entscheidung, ein schmerzliches Ringen von Patienten, Familienangehörigen und Ärzten darüber, was die Menschlichkeit gebietet. Gesetzgeber und Justiz können und dürfen das den Betroffenen nicht abnehmen. Sie können den Rahmen vorgeben und ein ethisches Minimum garantieren - mehr nicht. Eben dies haben die Straßburger Richter getan.

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